Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-20
Wortprotokoll
Das Ziel der Minderheit Recordon ist aus meiner Sicht völlig unbestritten. Es ist selbstverständlich immer so, dass ein Unternehmen, das sich in der Schweiz niederlassen will, die Bestimmungen des Wirtschaftsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Umweltrechts einhalten muss. Was Herr Recordon mit seinem Antrag hier aber will, ist schlussendlich, dass bereits der Beauftragte für die Information über den Unternehmensstandort Schweiz diese Kriterien berücksichtigt. Das halte ich für eine Einschränkung, die verfehlt ist und die vor allem für den Beauftragten oder die Beauftragte eine unlösbare Aufgabe darstellt. Der Beauftragte müsste also im Rahmen seiner Informationstätigkeit quasi als Schiedsrichter auftreten und selber die Frage beantworten, welche Unternehmen aus wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Sicht für eine Ansiedlung in der Schweiz erwünscht sind. Wir würden ihm diese Kompetenz erteilen. Es müsste auch kontrolliert werden, nach welchen Gesichtspunkten er diese Triage bei seiner Tätigkeit erfüllt. Das ist unseres Erachtens nicht Sinn und Zweck dieses Informationsgesetzes.
Wir sind der Ansicht, dass alle Unternehmen, die in unserem Land Arbeitsplätze schaffen, die Wertschöpfung bringen, willkommen zu heissen sind. Wenn sie dann auch noch im Bereich der Ökologie zusätzliche Wertschöpfung bringen oder dort ihren Fokus haben, so ist das sehr zu begrüssen. Ich sehe aber nicht, wie das bereits am Anfang, bei der Information, umgesetzt werden kann.
Deshalb bitte ich Sie, im Rahmen dieser Informationstätigkeit auf diese Einschränkung zu verzichten und den Minderheitsantrag abzulehnen.