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Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-06-20

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen beantragt, auf das Volkszählungsgesetz und den zugehörigen Finanzbeschluss einzutreten, keine der Vorlagen zurückzuweisen, sondern ihnen in der Fassung der Kommission zuzustimmen. Mit der neuen Form der Volkszählung verschwindet ein Auftritt des Staates vis-à-vis der Bevölkerung, der - wiewohl [PAGE 1061] nötig und nützlich - von manchen vor allem als Ärgernis und von einigen als Störung bis Eindringen in die Privatsphäre empfunden wurde. Das wird, wenigstens in dieser Form, bald Geschichte sein. Das begrüssen wir Grünen sehr.

Der Nutzen der Volkszählung und der damit verbundenen zusätzlichen Erhebungen für das staatliche Handeln ist offensichtlich. Nur gestützt auf gesicherte Daten lässt sich zuverlässig planen. Dass auch private Kreise von den statistischen Daten profitieren können, ist der Akzeptanz der Vorlage sicher auch dienlich.

Der Volkszählung, die auf einer Registererhebung und zusätzlichen Stichprobenerhebungen beruht, gehört die Zukunft. Dieses neue Verfahren ist viel einfacher und schneller als das alte, aber auch viel eher vollständig und damit genauer. Schliesslich kostet es sogar weniger. Angesichts allseitiger Vorteile ist man versucht, einen Anglizismus anzuführen - ich tue dies selbstverständlich nicht.

Trotzdem haben im Rahmen der Anhörungen manche Kantone, Städte und andere interessierte Kreise eine Ergänzung mit Vollerhebungen, mit Fragebogen bei der ganzen Bevölkerung, alle zehn Jahre gewünscht. Ähnliche Stimmen waren auch in der SPK unseres Rates zu hören, eine davon jetzt auch hier im Saal. Das erachten wir Grünen nicht als sinnvoll, auch nicht als Übergang oder als letzte, einmalige Übung im Jahr 2010. Schliesslich steht jenen, denen der Standard nicht genügt, das Angebot für Zusatzaufträge zur Verfügung. Erstaunlich war in diesem Zusammenhang - oder sollte es das gerade nicht sein? -, dass der Blick des normalen Bürgers, der normalen Bürgerin bei diesen Kreisen kaum ein Wort wert war, auch vorhin wieder nicht.

Voraussetzung für das neue Verfahren ist die Harmonisierung der Register. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Trotzdem trifft es zu: Die Registerharmonisierung ist eine Herausforderung. Das Bundesamt für Statistik als zuständiges Bundesamt ist aber überzeugt, sie zu bewältigen. Warum sollten wir der Überzeugung des BFS nicht trauen? Es stellt zur Plausibilisierung fest, dass künftig eine jährliche Auswertung und ein jährlicher Abgleich von Daten und Ergebnissen möglich sind. Das hat mitgeholfen, uns zu überzeugen.

Ein besonderes Anliegen sind unserer Fraktion die Persönlichkeitsrechte. Leider wird dieser wichtige Aspekt in der Botschaft des Bundesrates allzu knapp, auf kaum 14 Zeilen, abgehandelt. Das erstaunt umso mehr, als gerade der Zweifel an der Zuverlässigkeit des Datenschutzes in der Vergangenheit Grund für die Verunsicherung und für einen Teil des Widerstands von Teilen der Bevölkerung gegen die Volkszählung war. Die Diskussion, wenn man dem so sagen kann, wird in der Botschaft unter Ziffer 3.4.2, "Sicherstellung des Datenschutzes", geführt.

Klar ist: Um die Registererhebungen durchführen zu können, müssen die rechtlichen Grundlagen genügen. Dies ist in unseren Augen gewährleistet. Wesentlich ist, dass der Grundsatz der datenschutzbedingten sogenannten Einbahnstrasse im Bereich der öffentlichen Statistik eingehalten wird. Daten, die zum Zweck der Volkszählung erhoben werden, dürfen nicht administrativen Zwecken zugeleitet werden. Auch an die Kantone dürfen nur auf gesetzeskonformer Basis statistische Daten weitergeleitet werden. Alles, was wir in der Kommission erfahren haben, deutet darauf hin, dass diese Bedingungen eingehalten sind.

Wir bitten Sie deshalb, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.