Heim Bea · Nationalrat · 2007-06-20
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-20
Wortprotokoll
Sie müssen doch zugeben: Die bisherigen Volkszählungen im Rhythmus von zehn Jahren und als Vollerhebung waren nie sehr populär, eine staubtrockene Angelegenheit, zeitaufwendig für die Haushalte und mit wenig greifbarem Nutzen für die Einzelnen. Und doch ist es für das Funktionieren der Demokratie, besonders angesichts des raschen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels, schlicht ein Muss, das Wissen um Entwicklungen und Trends in thematischer Breite und auch in grosser Aktualität zur Verfügung zu haben. Das ist das Ziel der Totalrevision des Volkszählungsgesetzes: weg von der reinen Zählung - schliesslich hat man ja Registerdaten -, hin zur Strukturerhebung in Form von Stichproben über Zustand und Entwicklung in Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeit, Bildung, Demografie und Wohnstruktur.
Diese Neukonzeption, die Register- und Befragungsdaten verknüpft, verspricht genauer und kostengünstiger zu [PAGE 1062] werden als die Volkszählung 2000. Die Daten werden rascher und aktueller zur Verfügung stehen, das Themenfeld wird vielfältiger und die Aussagen werden informativer sein, der Datenschutz wird geprüft, gewährleistet sein. Die Belastung für Gemeinden und Befragte wird kleiner sein und das System so gestaltet, dass es sich laufend aktualisieren lässt. Das ist das, was wir in der heutigen Zeit brauchen. Die jährlichen Erhebungen der Register- und Strukturmerkmale in Stichproben erlauben ein eigentliches Monitoring der Entwicklungen über die Zeit. Dank der modernen statistischen Methoden werden wir auch sicherere Datengrundlagen erhalten. Sie werden sicherer sein als mit der bisherigen Vollerhebung, bei der jeder fünfte Fragebogen korrigiert und ergänzt werden musste und deren Ergebnisse jahrelang auf sich warten liessen, bis sie, kaum erschienen, bereits wieder veraltet waren. Das neue Volkszählungssystem verspricht Informationsgewinn und Genauigkeit der Daten, zum Beispiel als Basis für den neuen Finanzausgleich oder für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Diese Basis wird entscheidend verbessert.
Dass verschiedene Kantone - trotz erheblichen Mehrkosten für Bund und Kantone - dennoch lieber zur alten Methode zurückkehren möchten, irritiert. Auch dass sich die Kooperation recht harzig gestaltet, irritiert. Es waren ja die Kantone selber, die Registererhebungen vorgeschlagen haben. Nun sind die gesetzlichen Grundlagen da, und der Bund hat die Registerharmonisierung in den Kantonen bereits mit mehr als 35 Millionen Franken kräftig unterstützt. Auch die verbleibende Frist von 2,5 Jahren bis zur Fertigstellung sollte ausreichen. Natürlich: Mit Strukturerhebungen im Stichprobenverfahren kann nicht der Detaillierungsgrad einer Vollerhebung erreicht werden. Sollte dies aber nötig sein, können Kantone und Gemeinden Detailerhebungen - freilich auf eigene Kosten - veranlassen. Kompromisse wurden also gefunden und eingegangen.
Für die SP-Fraktion ist darum klar: Wer künftig eine Volkszählung will, die einfacher, genauer, aktueller und kostengünstiger ist als die bisherige, muss, dem Beispiel der SP-Fraktion folgend, auf das neue Volkszählungsgesetz und den Finanzierungsbeschluss eintreten und die Vorlage annehmen.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Rückweisungsantrag der Minderheit Beck abzulehnen. Kosten und Aufwand würden in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, und ich erinnere Sie daran, dass die Auswertung einer Vollerhebung Jahre dauert; die Daten wären beim Erscheinungsdatum schon wieder veraltet.