AB 81614
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21
Wortprotokoll
Dieses Sprachengesetz wird vom Bundesrat und von der SVP-Fraktion abgelehnt. Es ist nicht mehr zeitgemäss und wohl auch wirkungslos, wie Kollege Noser soeben bestätigt hat. Die Kommissionsmehrheit will dieses Gesetz gegen den Willen des Bundesrates beraten und einführen.
Warum lehnen wir das Gesetz ab? Das Gesetz ist schlicht unnötig, ja sogar gefährlich für den Sprachenfrieden in unserem Land. In der gleichen Zeit, in der der Bund vom Parlament den Auftrag erhalten hat, eine Aufgabenverzichtplanung zu machen, in der gleichen Zeit, in der alle bürgerlichen Kräfte davor warnen, den wieder ins Lot gebrachten Bundeshaushalt mit neuen Aufgaben zu belasten, in der gleichen Zeit, in der mit dem NFA eine Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen zustande gebracht wurde, in der gleichen Zeit, in der sich die Kantone in der Sprachenfrage in Bezug auf die Schulen weitgehend festgelegt haben, kommen nun von der Linken bis hin zur bürgerlichen Mitte solche Begehren für neue Bundesaufgaben und für neue Verflechtungen. Das ist unlogisch und jeglicher Ordnungspolitik und Ausgabendisziplin abträglich.
Das Sprachengesetz, das hier zur Debatte steht, kostet den Bund jährlich zusätzlich 17 Millionen Franken, hinzu kommt die laufende Teuerung. Erinnern wir uns noch an die Debatte vom letzten Donnerstag und von vorgestern zur Staatsrechnung, oder ist alles schon wieder Schall und Rauch? Da wurde von freisinniger Seite deutlich gesagt, dass wir - das Parlament - mit gutem Beispiel vorangehen sollten, Ausgabendisziplin wahren und weniger Begehrlichkeiten zeigen sollten. Die Vertreter der CVP sagten, der Patient, unser Finanzhaushalt, sei noch nicht gesund und es brauche noch grosse Anstrengungen. Das stimmt doch alles; aber gilt das für sie heute noch, oder ist alles schon mit dem Rauch verflogen? Gilt es heute wieder, möglichst viel aus der Bundesschatulle herauszuholen und neue, zweifelhafte Etatstellen zu schaffen? Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass jetzt vor den Wahlen manche nicht mehr Nein sagen wollen oder können. Gilt jetzt wieder die Devise "Gibst du mir die Wurst, so lösch' ich dir den Durst"? Nein, ich will das nicht glauben; ich vertraue noch auf die Vernunft des Parlamentes.
Das Sprachengesetz ist unnötig, ja, es ist sogar gefährlich; gefährlich, weil es Elemente enthält, die den Sprachenkrieg anfachen können - ich denke hier an die Frage der zweiten zu lernenden Landessprache. Das Sprachengesetz ist auch unnötig, weil hier die Frage nach der Schaffung eines neuen Hochschulinstitutes im Zentrum steht. Es ist unnötig, wie dies auch aus den einzelnen Artikeln leicht zu erkennen ist. Was wir hier im Sprachengesetz an guten Elementen vorfinden, ist heute bereits realisiert. Wir haben seit den Siebzigerjahren den Jugendaustausch zwischen den Kantonen, 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler nehmen jährlich daran teil. Die generelle Förderung der Sprachenvielfalt in unserem Land wird durch die Realität ad absurdum geführt. Das Rätoromanische ist eine gut geschützte Sprache - soweit das geht -, aber von der Quantität her bei Weitem nicht mehr die vierte Sprache hierzulande. Auch in der Bundesverwaltung ist eine umfassende Regelung bezüglich dieser Minderheitensprachen realisiert. Diese positiven Massnahmen aufseiten des Bundes wurden in der Kommission von allen Seiten anerkannt.
Ich kann hier zusammenfassen und ergänzen: Das Sprachengesetz, wie es heute vorliegt, schiesst weit über das Ziel hinaus und untergräbt die kantonale Bildungshoheit. Die Umsetzung ist mit unverhältnismässigen Kosten verbunden, und Erfolge sind mehr als zweifelhaft. Die wesentlichen Elemente der Sprachforschung und der Sprachenpflege sind in unserem Land heute realisiert, und die heutigen Gegebenheiten mit den vielen neuen Sprachen der Einwanderer führen zu neuen Aufgaben, die zu den Zielen dieses Gesetzes teilweise im Widerspruch stehen. Das Sprachengesetz wird dadurch zu einem unnötigen Subventionsgesetz, das nur noch Stellen, aber keinen echten Nutzen mehr schafft. Die Mehrsprachigkeit der Schweiz ist ein Standortvorteil, der jedoch nicht zu einem neuen Streitpunkt über die Rangfolgen, kantonalen Hoheiten und unterschiedlich hohen Fördermittel ausarten soll. Auch sind sich die Kantone sehr uneins, wenn es um den Standort der neuen Institution und um die Verteilung der Mittel geht.
Die SVP-Fraktion ist darum zusammen mit dem Bundesrat klar der Meinung, dass auf diese Vorlage nicht eingetreten werden soll. Die Schweiz hat heute die Aufgaben von Bund und Kantonen entflochten. Dies betrifft auch die Sprachenfrage.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, den Nichteintretensantrag der Minderheit Füglistaller und des Bundesrates zu unterstützen.
Und zuletzt, meine lieben Lateiner: Die Ablehnung des Sprachengesetzes ist kein Angriff auf die lateinischen Sprachen, im Gegenteil.