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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-06-21

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Beide Anträge wollen eine Begrenzung der Belastung der Patienten und Patientinnen bei den Pflegekosten. Die Kommissionsmehrheit knüpft diese Begrenzung an den vom Bundesrat festgesetzten Höchstbetrag an. Die Kommissionsmehrheit ist damit der Meinung, dass eine maximale Belastung - von den derzeitigen Kosten ausgehend - von rund 7000 Franken pro Jahr den Patienten und Patientinnen zuzumuten ist, zumal wir mit dem Ausbau der Hilflosenentschädigung und der Ergänzungsleistungen eine bessere Abstimmung der verschiedenen Versicherungszweige erreicht haben. Gerade mit dem vorhin beschlossenen Artikel 5 Absatz 3 des Ergänzungsleistungsgesetzes wird niemand wegen Pflegekosten sozialhilfebedürftig.

Die Mehrheitslösung ist im Übrigen auch nicht kompliziert in der Umsetzung. Wenn beispielsweise der Bundesrat den Höchstbetrag auf 100 Franken festsetzt, dann entspricht die maximale Belastung der Patientinnen und Patienten 50 Franken.

Die Mehrheit der Kommission findet es auch richtig und gerecht, dass stärkere Pflegebedürftigkeit auch eine stärkere Entlastung erfährt, weil bei leichterer Pflegebedürftigkeit auch tiefere Kosten anfallen, welche jeweils auch von den Patientinnen und Patienten getragen werden können. Im Weiteren ist es auch sachgerecht, wenn sich die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten nach den Pflegebeiträgen der Krankenversicherer richtet und entsprechend auch angepasst werden kann, wenn der Bundesrat die Pflegebeiträge der Versicherer erhöht.

Die Kommission hat die Mehrheitslösung mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.