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preparatory:AB 81816

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit will mit dieser Bestimmung sicherstellen, dass kein Mensch einzig wegen seiner Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig wird.

Es ist eben nicht so, wie es Herr Triponez ausgeführt hat, dass die Kantone die Heimkosten begrenzen, sondern sie können nur die anrechenbaren Beiträge für die Ergänzungsleistungen begrenzen. Die Grenze haben wir bewusst ausschliesslich auf anerkannte Pflegeheime bezogen; das betrifft nur Pflegeheime, welche auf einer kantonalen Pflegeheimliste stehen, also Pflegeheime, welche pflegebedürftige Patientinnen und Patienten pflegen. Diese Pflegeheime haben dem Kanton Rechenschaft bezüglich Qualität und Kosten abzulegen. Insofern können die Kantone eben auch direkt bei den Heimen Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen. Der Grund dafür, dass wir nur anerkannte Pflegeheime berücksichtigen, liegt darin, dass wir eben nicht wollen, dass die Kantone luxuriöse, kostspielige Heime mitfinanzieren müssen. Insofern ist also die Argumentation von Herrn Triponez nicht stichhaltig: Kantone, welche keine Grenze setzen, zahlen eben überall mit. Mit dieser Bestimmung werden keine Mehrkosten generiert. Im Gegenteil: Die Kantone werden vermehrt dafür besorgt sein, dass die Heime keine überhöhten Preise oder Kosten verrechnen. Zudem verhindert die Bestimmung - und das ist ganz wichtig - eine Verlagerung der nichtgedeckten Heimkosten auf die Sozialhilfe. Ein Ziel der Neuregelung der Pflegefinanzierung ist die verbesserte Koordination der verschiedenen Sozialversicherungen, damit die Kosten für pflegebedingte Heimaufenthalte gedeckt sind und nicht auf die Sozialhilfe abgeschoben werden können.

Dieses Ziel erreichen wir nur mit der Fassung der Kommissionsmehrheit. Ich bitte Sie daher, dieser Fassung zuzustimmen, wie es die Kommission im Übrigen mit 14 zu 7 Stimmen getan hat.