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Triponez Pierre · Nationalrat · 2007-06-21

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die SGK hat dieser Neuordnung der Pflegefinanzierung in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 0 Stimmen, also einstimmig, zugestimmt. Auch die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Vorlage.

Nach den ausführlichen Präsentationen der Kommissionsmitglieder und meiner Vorredner nur ganz kurz folgende Bemerkungen: Diese Neuordnung der Pflegefinanzierung berührt drei Vorlagen bzw. drei Erlasse. In der Alters- und Hinterlassenenversicherung zunächst einmal gibt es eine Änderung, nämlich in der Definition des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung. Hier haben wir - es ist von der Kommissionssprecherin französischer Sprache schon erwähnt worden - eine Neuerung eingeführt: Es ist nicht mehr eine Wartezeit entscheidend, die Hilflosigkeit muss also nicht mehr während mindestens eines Jahres bestanden haben, sondern, und das ist ein Blick nach vorne, der Anspruch auf Hilflosenentschädigung entsteht, wenn die Hilflosigkeit "voraussichtlich von Dauer sein wird". Die Kommission war hier einstimmig. Es gibt keine Minderheiten.

Im Ergänzungsleistungsgesetz haben wir verschiedene Freigrenzen erhöht. Sie werden davon im Detail noch hören.

Im dritten Beschluss schliesslich, beim KVG, haben wir in Artikel 25a die Pflegeleistungen neu definiert. Auch hier gibt es keine Minderheiten. Hingegen werden wir bei den Eigenleistungen der Versicherten eine Mehrheit und eine Minderheit haben. Hier wird die FDP-Fraktion bei Artikel 5 die von der Mehrheit vorgeschlagenen "höchstens 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages" unterstützen.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten.

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