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Triponez Pierre · Nationalrat · 2007-06-21

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, hier die Minderheit zu unterstützen und Artikel 5 Absatz 3 Litera a gemäss Bundesrat und Ständerat zuzustimmen.

Herr Hassler hat bereits die wesentlichen Gründe genannt, weshalb dieser Minderheitsantrag entstanden ist. Darf ich noch zwei weitere Punkte anführen?

Wenn Sie diese Bestimmung ansehen, dann fällt Ihnen auf, dass hier eigentlich dispositives und kogitatives Recht miteinander auf seltsame Art und Weise vermischt werden. Gemäss geltendem Recht können die Kantone - sie können, müssen aber nicht - die Kosten, die wegen des Aufenthaltes in einem Heim oder in einem Spital entstehen, begrenzen. Damit waren Mehrheit und Minderheit einverstanden. Jetzt kommt die Mehrheit und sagt: Wenn sie sie aber begrenzen - das ist die Folge -, dann muss die Grenze - muss, kogitativ - so angesetzt sein, dass keine Person durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim Sozialhilfe benötigt. Beim Kanton, der gar nicht begrenzt, gilt das nicht. Wenn der Kanton aber diese Grenze herabsetzt, dann gilt [PAGE 1116] der Grundsatz, dass solche Personen nicht Sozialhilfe benötigen dürfen.

Ich glaube, der Grundsatz, der in der Kommission etwas schnell beschlossen worden ist - übrigens in Abwesenheit des Departementschefs -, ist sozialpolitisch auch problematisch. Er könnte ja dazu führen, dass Personen, die in ein Heim eintreten, dafür sorgen, dass ihr Vermögen und ihre Einkünfte möglichst niedrig sind, weil sie dann die Kosten so stark reduziert erhalten müssen, dass es praktisch gegen null geht, weil sie ja gar keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen dürfen. Zudem, das ist meine Überzeugung, würde eine solche Bestimmung zu einer Ungleichbehandlung der Pflegebedürftigen führen, oder dann müssen Sie die Pflegekosten für das ganze Heim so tief ansetzen, dass dies wirklich tieftiefrote Zahlen zur Folge hätte.

Ich ersuche Sie also, hier der Minderheit zu folgen und die Mehrheit abzulehnen.