Genner Ruth · Nationalrat · 2007-12-20
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-20
Wortprotokoll
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Graf Maya, "Verbot von mittel- und schwerbelastenden Tierversuchen an Primaten", Folge zu geben.
Die Tierschutzverordnung sieht bei Tierversuchen verschiedene Schweregrade der Belastung vor. Primaten stehen punkto Leidensfähigkeit den Menschen nahe. Grosse Menschenaffen wie Bonobos, Schimpansen, Gorillas oder Orang-Utans erfahren zum Beispiel bei Deprivation oder Privatisation langwierige Auswirkungen wegen der entsprechenden Eingriffe. Bei einer Deprivation wächst das Jungtier bei den biologischen Eltern auf, wird aber zu bestimmten und für das Jungtier nicht vorhersehbaren Zeitpunkten von ihnen getrennt. Der Entzug der elterlichen Fürsorge führt bei den Jungtieren zu einer akuten Stressreaktion, wie das auch bei Menschenkindern der Fall ist. Bei der Privatisation wird das Jungtier gleich nach seiner Geburt von der biologischen Mutter entfernt und wächst in einer Umgebung auf, die zwar sein Überleben garantiert, wobei das Tier aber kaum auf weitere Stimuli trifft, welche eine biologische Mutter normalerweise bietet. Eine Privatisation hat dramatische Auswirkungen auf die langfristige Entwicklung des Nachwuchses. Genau wie Menschenkinder erfahren diese Menschenaffen durch diese Versuche langwierige Schäden.
Solche Experimente sind auch unter dem Aspekt der Ethik nicht haltbar. Sowohl die Eidgenössische Kommission für Tierversuche wie auch die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich haben verschiedene ethische Positionen erwogen, welche die Grundhaltungen in der Beurteilung der Primatenforschung prägen. Die Unterscheidung zwischen grossen Menschenaffen und anderen Primaten spielt in der Diskussion des moralischen Status für manche eine entscheidende Rolle. Es gäbe dazu Einiges auszuführen. Immanuel Kant knüpft die Würde eines Menschen an die Vernunft. All den Wesen, die vernünftig und moralisch handlungsfähig seien, komme Würde zu, sagt Kant. Kant ging davon aus, dass auf Erden nur der Mensch über diese Eigenschaften verfüge. Wenn sich nun aber erwiese, dass auch andere Lebewesen diese Eigenschaften besitzen, käme ihnen dieselbe Würde zu.
Auch wenn strittig ist, ob grosse Menschenaffen über die Fähigkeit der Vernunft und der moralischen Handlungsfähigkeit verfügen, zeigen neuere empirische Studien Verhaltensweisen auf, die nur so zu erklären sind, dass diese Tiere über [PAGE 2056] solche Eigenschaften verfügen. Menschenaffen müssten folglich gleich behandelt werden wie nichteinwilligungsfähige Menschen. Forschung bei nichteinwilligungsfähigen Menschen ist nur dann moralisch erlaubt, wenn diese selbst von der Forschung profitieren. Rein fremdnützige Forschung ist nicht erlaubt. Primaten dürften demnach ebenfalls nicht nur für fremdnützige experimentelle Forschung eingesetzt werden.
Unsere Bevölkerung steht belastenden Tierversuchen grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie befürwortet solche Versuche mehrheitlich nur dann, wenn diese zur Heilung von Krankheiten bei Mensch und Tier unerlässlich sind und eher an Tieren wie Ratten und Mäusen durchgeführt und streng kontrolliert werden. Ausgerechnet die Schweiz, welche mit dem Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigbatterien und der Beschränkung von Tiertransporten auf wenige Stunden weltweit Beachtung und Zustimmung fand, lässt im ansonsten fortschrittlichen neuen Tierschutzgesetz selbst schwerbelastende Tierversuche mit grossen Menschenaffen zu. Länder wie Holland, Schweden, Grossbritannien und Österreich haben Konsequenzen gezogen und belastende Tierversuche mit grossen Menschenaffen verboten.
Ich möchte Sie deshalb bitten, auch bei uns diese belastenden Tierversuche an Primaten zu verbieten und entsprechend der parlamentarischen Initiative Graf Maya Folge zu geben.