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Hess Hans · Ständerat · 2007-12-04

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Seit rund acht Jahren debattieren wir in unserem Rat die gesamtschweizerische Einführung des Bausparens, ein Thema, das einerseits in der breiten Bevölkerung auf grosses grundsätzliches Interesse stösst, wie eine Meinungsumfrage des GfS zeigt, bei dem aber andererseits in den eidgenössischen Räten zwischen National- und Ständerat seit Jahren grosse Meinungsunterschiede bestehen. Der Nationalrat und seine WAK haben bisher regelmässig recht deutlich die notwendige, relativ kleine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes befürwortet, welche die Einführung des Bausparens in der ganzen Schweiz ermöglichen würde.

Warum dann diese Skepsis bzw. Ablehnung eines Modells der Wohneigentumsförderung in unserem Rat? Weshalb diese fundamentale Kritik am Bausparen, obwohl es nachweislich - auf der Basis von über 15 Jahren erfolgreicher Praxis im Kanton Baselland - den Auftrag aus unserer Bundesverfassung nach Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum geradezu in idealer Weise erfüllt - dies im Gegensatz zu früheren Eigentumsförderungsmassnahmen des Bundes -? Wenn ich gleich auf die vier Argumente von Kollege Fridolin Schiesser eingehe, werden Sie merken, dass ich das Erbe von Hans Fünfschilling angetreten habe; das dürfte aber legitim sein, nachdem Fridolin Schiesser das Erbe von Hans Lauri angetreten hat. Ich hoffe, Sie davon zu überzeugen, dass das Modell von Hans Fünfschilling richtig ist.

Fridolin Schiesser hat die Argumente gegen das Bausparen aufgeführt. Zunächst wird mit der verfassungswidrigen Disharmonisierung argumentiert, die mit dieser Initiative gegenüber dem Steuerharmonisierungsgesetz geschaffen wird. Darüber hinaus: Es sei ja der Verfassungsauftrag für Wohneigentumsförderung im Rahmen der zweiten Säule und der Säule 3a bereits ausreichend erfüllt. Dann wird die Wirksamkeit bezweifelt, und schliesslich wird darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Kantonen bereits Vorlagen verworfen wurden. Diese Argumente halten meiner Meinung nach einer sachlichen Bewertung nicht stand, und ich gehe kurz auf diese vier Ablehnungsgründe ein.

Zur Verfassungsmässigkeit: Unser Kollege Hans Fünfschilling hat es hier im Rat Anfang März bereits mit aller Deutlichkeit gesagt. Artikel 129 der Bundesverfassung hält in Absatz 2, der bei dieser Frage immer wieder elegant unter den Tisch gewischt wird, unmissverständlich fest: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge." Es ist ganz klar: Das Bausparen gehört ins Kapitel der Steuerfreibeträge. Das Bausparen kann man damit gar nicht verfassungswidrig machen, und das Bausparen verletzt damit auch nicht das Steuerharmonisierungsgesetz. Was hindert uns also sachlich daran - das heisst staatsrechtlich -, dieser Initiative Folge zu geben? Ich stelle fest, wie auch schon Hans Fünfschilling im März: Indem wir das Bausparen über entsprechende Anpassungen des Steuerharmonisierungsgesetzes allen Kantonen ermöglichen, sorgen wir dafür, dass unserer Verfassung auch wirklich nachgekommen wird. Ganz pragmatisch überlegt, frage ich mich ganz grundsätzlich, wie denn Bausparen verfassungswidrig sein könnte, wenn es jedem Kanton zur Nutzung freiwillig offensteht.

Zur Wohneigentumsförderung mit der zweiten Säule und der Säule 3a: Das Argument, der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung werde mit den Instrumenten der Altersvorsorge abgedeckt ... (Verschiedene Wecker beginnen zu läuten; die Störungsquellen können zunächst nicht ausfindig gemacht werden; Heiterkeit)

[VS]

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