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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-04

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich möchte Sie an die Aussprache zur Steuerpolitik erinnern, die wir in der letzten Session in diesem Rat geführt haben: Wir haben damals die zwei Initiativen aus dem Kanton Solothurn und dem Kanton Aargau beraten; beide verlangten eine radikale Vereinfachung unseres Steuersystems. Wir haben beide Standesinitiativen abgelehnt, mit der Begründung, sie gingen zu weit. Man war sich in diesem Rat aber einig - alle oder fast alle Votanten und Votantinnen haben sich dahingehend ausgesprochen -, dass wir dringend eine Vereinfachung unseres Steuersystems und auch mehr Transparenz brauchen. Wir waren uns auch darin einig - und ich zähle eigentlich immer noch darauf -, dass wir eine Lösung finden sollten, bei der unser Steuersystem mit weniger Abzügen auskommt. Wir alle haben nämlich längst die Übersicht über die verschiedenen Abzüge und deren Wirkung verloren. Wir waren uns also einig darüber, dass wir ein Steuersystem brauchen, das mit weniger Abzügen auskommt, dafür aber erlaubt, den [PAGE 994] Steuertarif zu senken. Das wäre die Ausgangslage, und das ist die Steuerpolitik, die ich zusammen mit Ihnen in den nächsten vier Jahren verfolgen möchte.

Wenn ich nun aber in die Zukunft schaue, habe ich den Eindruck, dass dieses Parlament es mit dieser Vorgabe zumindest im Moment noch nicht allzu ernst meint. Ich habe kurz nachgeschaut: Es sind über hundert Vorstösse eingereicht worden oder hängig, die neue Steuerabzüge, zusätzliche Abzüge oder Sonderabzüge verlangen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Ich weiss nicht, wie wir eine Vereinfachung des Steuersystems auch nur anstreben können - wir sprechen ja von mittelfristigen Zielen -, wenn wir gleichzeitig mit einer solchen Flut neuer Abzüge konfrontiert sind. Ich weiss nicht, wie wir auf diese Weise irgendeinmal irgendeinen Schritt in Richtung eines einfacheren, transparenteren und gerechteren Steuersystems machen wollen. Ich möchte gerne Hand dazu bieten, und es werden - ich habe es deutlich gesagt - dann auch Abzüge betroffen sein, von der die Seite, die ich vertrete, vielleicht mehr betroffen ist; aber ich glaube, wir sollten hier gemeinsam den Willen haben, eine Vereinfachung unseres Steuersystems und mehr Transparenz herbeizuführen.

Es kommt noch hinzu - Kollege Schiesser hat es bereits erwähnt -, dass wir mit der Möglichkeit, die in diesen Initiativen vorgeschlagen wird, in Richtung formeller Disharmonisierung der Steuergesetzgebung in den Kantonen gehen. Ich möchte Sie gerne an den Sinn und Zweck der formellen Steuerharmonisierung erinnern, den wir ja im StHG festgehalten haben und der auch in der Bundesverfassung steht: Wir wollen in den Kantonen die gleichen Bemessungsgrundlagen, und wir wollen den Wettbewerb bei den Tarifen. Ich glaube, das ist immer noch die richtige Richtung, und ich weiss, dass die Kantone im Begriff sind, diese Aufgabe wieder ernster zu nehmen, gerade auch im Bereich der formellen Steuerharmonisierung; denn sie haben gemerkt, dass sie damit Wettbewerb haben und den Wettbewerb spielen lassen können, dass sie aber gleichzeitig bei der Bemessungsgrundlage wieder stärker zusammenarbeiten wollen und müssen. Wenn die Finanzdirektoren die Vorlagen ablehnen, die jetzt zur Diskussion stehen, dann tun sie das nicht einfach nur, weil sie ihre Kassen schonen wollen, sondern weil die Steuerharmonisierung gerade in ihren Gremien ein wichtiges Thema ist. Übrigens hat sich auch mein Kanton gegen diese Initiativen ausgesprochen, unter anderem aufgrund der damit verbundenen Disharmonisierung.

Ich möchte nicht wiederholen, was bereits gesagt wurde. Es ist richtig, dass wir Wohneigentum fördern sollen und dass das in der Bundesverfassung steht. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass allein im letzten Jahr 36 000 Versicherte von diesem Instrument, von der Möglichkeit eines Vorbezugs von Mitteln der beruflichen Vorsorge, Gebrauch gemacht haben, um Wohneigentum anzuschaffen. Es ist also ein Instrument, das funktioniert, und in den letzten zehn Jahren sind so auch noch über 25 Milliarden Franken in die Wohneigentumsförderung geflossen.

Zur Frage, ob dieser steuerbegünstigte Bausparabzug tatsächlich greift, um die Wohneigentumsquote zu steigern, haben jetzt verschiedene Votanten unterschiedliche Meinungen geäussert. Mir fällt einfach auf, dass zwar die Wohneigentumsquote im Kanton Basel-Landschaft gestiegen ist - das ist richtig -, dass sie aber in einigen anderen Kantonen eben auch gestiegen ist; sie ist zum Teil in anderen Kantonen mehr gestiegen als im Kanton Basel-Landschaft. Bei allen Argumenten zu Wertschöpfung und Mehrwert muss ich sagen, dass das in diesen Kantonen auch erreicht wurde, also nicht nur im Kanton Basel-Landschaft. Damit wird die Aussage, dass wir es beim Bausparen mit einem geeigneten Instrument für die Wohneigentumsförderung zu tun hätten, doch sehr relativiert.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Überlegung zur Steuersystematik: Wir kennen in unserem Steuersystem bekanntlich die Reineinkommensbesteuerung, und in diesem System werden grundsätzlich nur Vermögensabgänge zum Abzug zugelassen. Die Äufnung von Sparkapital stellt aber weder einen Vermögensabgang dar, noch hat sie Gewinnungskostencharakter. Das Zusammenlegen von Spareinlagen steht nämlich in keinem direkten Zusammenhang mit der Einkommenserzielung. So gesehen ist das Bausparprivileg in unserem Steuerrecht systemfremd. Ich bin mir bewusst, dass mit diesen Überlegungen zur Steuersystematik Ihre Meinung wahrscheinlich nicht entscheidend beeinflusst wird. Ich bin aber überzeugt, dass wir uns in Zukunft wieder mehr der Frage der Steuersystematik widmen sollten, um nicht einfach hier und dort Begehren nachzugeben, die als einzelne Anliegen immer Sinn machen, die aber unser gesamtes Steuersystem und unsere Steuersystematik dauernd etwas untergraben.

Ich bitte Sie, die vorliegenden Initiativen abzulehnen. Wie es Herr Kollege Schiesser gesagt hat: Es gibt eine Volksinitiative dazu, und wenn sich die Bevölkerung anders entscheidet, dann legen wir das so in der Bundesverfassung fest und werden das selbstverständlich dann auch respektieren.