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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-12-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-12-05

Wortprotokoll

Ich möchte der Kommission und ihrem Sprecher für die gute Vorberatung und die Unterstützung dieses Geschäftes danken. Tatsächlich denke ich, dass Sie alle mit uns die Meinung teilen, dass der unternehmerische Alltag vor allem von Kleinunternehmen sehr oft auch mit administrativem Aufwand belastet ist. Der Staat hat natürlich auch ein Interesse daran, hier staatliche Regulierungen, administrative Lasten vor allem für kleinere Unternehmen zu reduzieren. Es gibt einige Staaten in Europa, die begonnen haben, die Kosten zu messen. Dänemark zum Beispiel ist einer der ersten Staaten, die die administrativen Kosten messen, und sie wurden dort auf 2,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes geschätzt. In der Schweiz haben wir derzeit keine aussagekräftigen Zahlen dazu. Wir wurden mittels Indikatoren etwa von der OECD oder der Weltbank eingeschätzt, und gemäss diesen Ratings stehen wir im internationalen Vergleich relativ gut da. Das soll uns nicht davon entbinden, unsere Regulierungsdichte weiterhin zu senken und die Regulierungen kontinuierlich immer wieder auf ihre Notwendigkeit hin zu durchforsten.

Der Bundesrat hat 1999 und 2003 zwei Berichte verabschiedet und, wie Herr Germann gesagt hat, im Januar 2006 den der heutigen zur Beratung zugrunde liegenden Bericht, in dem wir ebenfalls die Vereinfachung des unternehmerischen Alltags nochmals genauer angeschaut haben. Im neuen Bericht sind hundert Massnahmen vorgesehen, und er wurde vom Bundesrat bis heute auch mehrheitlich umgesetzt. Das meiste kann, was Bewilligungsverfahren betrifft, auf der Stufe von Verordnungen und somit ohne Belastung des Parlamentes geklärt werden. Dann gibt es Vereinfachungen von Verfahren, die Sie jetzt durch diese fünf Gesetzesrevisionen zu entscheiden haben, und dann noch ein ganzes Bündel von Massnahmen, die wir mit E-Government, mit der digitalen Lohnabwicklung zum Beispiel, angehen können. Auch hier braucht es keine Gesetzes- und Verordnungsrevisionen. Sie finden das alles im Bericht.

Heute steht, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, ein Teil dieses ganzen Berichtes zur Beratung an, umgesetzt in fünf Bundesgesetzen, wo es darum geht, das Arbeiten für unsere Unternehmen zu vereinfachen. Wir möchten aber auch hier die Arbeiten fortführen; das ist mir wichtig als Botschaft für die Zukunft. Am 29. Mai hat in Bern, zusammen mit den Kantonen, eine Konferenz über die mögliche Anwendung des sogenannten Standardkostenmodells stattgefunden. Mit diesem Modell wäre es auch in der Schweiz möglich, administrative Kosten zu messen; es könnte dann einheitlich, zusammen mit den Kantonen, umgesetzt werden. Das ist ein Modell, das wir neuerdings z. B. in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement, etwa bei der Mehrwertsteuer und deren Gesetz, anwenden und mit dem wir aussagekräftige Feststellungen über die Aufwendungen im Bereich der Mehrwertsteuer machen können.

Am 7. Dezember, also in Kürze, wird eine weitere Tagung stattfinden. Auch hier wird es darum gehen, im Erfahrungsaustausch mit den Kantonen Bemühungen zu koordinieren und zu integrieren und die bestehenden Instrumente der Regulierungsfolgenabschätzung, den KMU-Test und das KMU-Forum, laufend zu verbessern.

Zuletzt hat die E-Government-Strategie des Bundes auch zur Einsetzung eines Strategieorganes und eines Expertenkomitees geführt - auch hier werden wieder die Bundes-, die Kantons- und sogar die Gemeindeebene koordiniert. Davon versprechen wir uns auch im Behördenverkehr, aber dann auch im Verkehr mit der KMU-Wirtschaft durch vereinfachte elektronische Transaktionen einen weiteren Schritt hin zu einer qualitativ hochstehenden, aber geringstmöglich belastenden administrativen Verwaltung.

Zum Schluss noch eine allgemeine Bemerkung: Jede neue Regulierung bringt natürlich auch eine administrative Belastung mit sich. Die Nachfrage von unterschiedlichster Seite nach zusätzlichen, neuen Regulierungen ist nach wie vor spürbar. Deshalb erhoffen wir uns vom neuen Parlament möglichst Disziplin bei den Anträgen - dass Sie sich immer überlegen: Welche neuen Regulierungen und welche neuen Weisungen, Verordnungen und welchen Aufwand hat das zur Folge? Ich lade Sie hier herzlich und gerne ein, dass Sie sich, mit uns, auch inskünftig anstrengen und weiter für eine schlanke, aber schlagkräftige Bundesverwaltung einstehen.

Zu den einzelnen Bereichen werde ich mich, falls gewünscht, in der Detailberatung äussern.

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