Germann Hannes · Ständerat · 2007-12-05
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-05
Wortprotokoll
Im Bestreben, den unternehmerischen Alltag in administrativer Hinsicht zu vereinfachen, hat der Bundesrat dem Parlament am 8. Dezember 2006, also vor rund einem Jahr, das Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren vorgelegt. Die Grundlage dieser Botschaft war ein bundesrätlicher Bericht zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags; er enthielt die Antworten auf sechs spezifische Empfehlungen der GPK. Mit der Botschaft lancierte der Bundesrat ein Aktionsprogramm mit über hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen, vor allem auch der KMU. Gemäss Schätzung könnten die Schweizer Unternehmen um fast eine Milliarde Franken pro Jahr entlastet werden; dieses Potenzial liegt als Schätzung dem Bericht und der Botschaft auch zugrunde.
Dann hat der Bundesrat, speziell für die KMU, ebenfalls ein Portal eingerichtet. Die KMU haben die Möglichkeit erhalten - oder haben sie immer noch -, Vorschläge zur weiteren Reduktion der administrativen Belastung mitzuteilen, eben elektronisch über dieses Portal.
Dann ist ja eine Motion aus dem Nationalrat dazugekommen. Es ist die Motion Engelberger 06.3087, "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags", die der Kommissionspräsident erwähnt hat. Dort drin steht: "Diese Arbeiten sind zwar allesamt lobenswert, können aber nur dann erfolgreich sein, wenn folgende Voraussetzungen geschaffen werden: ein systematisches, konsequentes Projektmanagement; politisch unabhängige, handlungs- und durchsetzungsfähige Strukturen und ein einheitlich angewendetes Messinstrument, wie es" in anderen Ländern und "der EU Anwendung findet." Der Bundesrat stand ja auch diesem Ansinnen sehr positiv gegenüber, er hat das rasch umgesetzt und auch in die Botschaft einfliessen lassen. Eine Schwierigkeit besteht tatsächlich darin, die Kosten der administrativen Belastung und damit auch die Wirksamkeit einzelner Massnahmen zu messen. Der Bundesrat setzt darum auf die Anwendung eines Standardkostenmodells. Es soll gemeinsam auf Bundes- und Kantonsebene etabliert werden, dies mit dem Ziel einer weiteren Reduktion der administrativen Kosten, unter denen vor allem die KMU leiden. Aber immerhin gibt es bereits jetzt beachtliche Fortschritte.
Von den rund hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung, die bereits auf dem Verordnungsweg oder über Weisungen umgesetzt sind oder vor der Umsetzung stehen und die im Anhang der Botschaft ab Seite 364 im Detail aufgeführt sind, erfordern einige eine Gesetzesänderung. Die entsprechenden Vorlagen wurden in der vergangenen Session vom Nationalrat angenommen und sind auch in unserer Kommission für Wirtschaft und Abgaben auf Zustimmung gestossen. Der Entwurf des Bundesrates sieht im Wesentlichen Vereinfachungen in folgenden Gesetzen vor:
1. Mit einer Änderung des Alkoholgesetzes ist die Aufhebung der Bewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus vorgesehen. Die kantonale Bewilligung ermöglicht den Handel mit diesen Produkten in der ganzen Schweiz.
2. Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes bewirkt die Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren. Das macht Sinn, denn diese Dokumente sind bereits in den Transportscheinen enthalten.
3. Mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes wird die kantonale Bewilligung für die Entsorgung nichtverschmutzter Abwässer aufgehoben, denn die Vereinbarkeit mit dem Entwässerungsplan ist die Voraussetzung für die Baubewilligung.
4. Mit einer Änderung des Arbeitsgesetzes wird das Verfahren für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen sowie das Unterstellungsverfahren für industrielle Betriebe vereinfacht. Die Verfahren werden den Kantonen übertragen, die diese Aufgaben bereits heute teilweise erfüllen.
5. Die Änderung des Edelmetallkontrollgesetzes schliesslich dient der Aufhebung der Handelsbewilligung für Edelmetalle. Dieses Gesetz ist kein griffiges Instrument zur Unterbindung von illegalem Handel mit Schmelzgut und Schmelzprodukten. Die Schmelzbewilligung soll hingegen nicht aufgehoben werden.
Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, und hat sie unverändert angenommen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun. Weil das Geschäft [PAGE 1002] in unserer Kommission völlig unbestritten war, werde ich mich in der Detailberatung zu den einzelnen Artikeln nur noch im Falle von Fragen äussern.