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Frick Bruno · Ständerat · 2007-12-05

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-05

Wortprotokoll

Was jetzt geklärt ist, entspricht genau dem, was die Kommission auch als ihren Schluss festgehalten hat. Das ist richtig so. Wenn wir nun aber Absatz 6 - die Interpretation bezog sich auf die Fassung des Nationalrates - mit dem Antrag der Minderheit Leuenberger anreichern, müssen wir uns klarwerden, was das für Absatz 6 und Absatz 7 bedeutet.

Herr Leuenberger möchte vorschreiben, dass die Kantone per Gesetz diese Sonntage bezeichnen. Nun liegt es in der Organisationshoheit der Kantone, in ihrem Staatsrecht festzulegen, welche Form ein solcher Erlass hat. Einzelne Kantone kennen Gesetze mit obligatorischem Referendum, andere mit fakultativem Referendum. Mein Kanton zum Beispiel kennt für diesen Fall die kantonsrätliche Verordnung mit fakultativem Referendum. Die Formenvielfalt in der Schweiz ist gross. Wenn wir nun durch Gesetz festschreiben, dass die Kantone per Gesetz - ein Gesetz im formellen Sinn - diese Sonntage bezeichnen müssen, greifen wir doch in unnötiger und, wie ich meine, auch in unzulässiger Art in die staatsrechtliche Hoheit der Kantone ein. Wir müssen das den Kantonen nicht vorschreiben, es ist ihre Kompetenz.

Nun zu Absatz 7: Hier geht es um die Frage, ob die Kantone Gesamtarbeitsverträge als Voraussetzung für Sonntagsverkäufe vorsehen können. Ich habe Ihnen eingangs dargelegt, dass der Arbeitnehmerschutz ein sehr ausgeprägter ist: Nur Freiwillige arbeiten, sie erhalten 50 Prozent Lohnzuschlag und einen freien Tag in der folgenden Woche. Braucht es nun zusätzlich einen Gesamtarbeitsvertrag?

Bisher hat das Bundesgericht ausdrücklich erklärt, solche Öffnungszeiten dürften seitens der Kantone nicht mit Gesamtarbeitsverträgen verknüpft werden. Nun soll diese Regelung im Arbeitsgesetz umgestossen werden, indem die Kantone diese Sonntagsverkäufe an die Voraussetzung eines Gesamtarbeitsvertrages knüpfen können. Gesamtarbeitsverträge sind eine gute Sache, um das Verhältnis der Sozialpartner zu regeln. Aber wir hatten bisher in der Schweiz alle die politische Überzeugung, dass Gesamtarbeitsverträge von unten, von den Sozialpartnern her, wachsen sollen; und wenn sie abgeschlossen sind, sollen sie von den Behörden verbindlich erklärt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die einzige Ausnahme besteht bei Bundesbetrieben - das ist klar -, beispielsweise bei den SBB, ich glaube auch bei der Post. Aber überall, wo rein private Unternehmen involviert sind, soll es von unten wachsen.

Jetzt zur Frage, ob der Staat den GAV als Voraussetzung erklären soll. In der Tat: Es gibt viele Gesamtarbeitsverträge, auch im Detailhandel. Beispielsweise haben einzelne Unternehmen wie die Migros oder Coop Gesamtarbeitsverträge, andere haben das nicht. In einzelnen Kantonen, beispielsweise im Kanton Waadt sogar kommunal, bestehen im Detailhandel Gesamtarbeitsverträge - aber alle wurden von unten her erarbeitet und danach bestätigt und in Kraft gesetzt. Hier diesen Paradigmenwechsel einzuführen ist eine grundlegende Änderung in der schweizerischen Politik der Sozialpartnerschaft. Diesen hier einzuführen ist, glaube ich, in der Sache nicht nötig, und es ist auch politisch nicht gerechtfertigt. Die Arbeitnehmer sind bestens geschützt. Wenn zusätzlich ein Gesamtarbeitsvertrag entstehen soll, dann soll er durch die Mitwirkung der Sozialpartner, aber nicht durch kantonale Anordnung entstehen.