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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-06

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Der Zulassungsstopp hat einen schlechten Ruf; das ist nachvollziehbar. Die Vorstellung, dass man junge Menschen jahrelang ein teures Studium absolvieren lässt, um ihnen dann am Schluss der Ausbildung zu sagen, dass sie ihren Beruf nicht ausüben können, weil es seit Jahren einen Zulassungsstopp gibt, ist wirklich absurd. Wenn man zusätzlich bedenkt, dass heute immer wieder von einem Ärztemangel die Rede ist, der sich abzeichne - zumindest bei den Hausärzten und in ländlichen Gebieten -, kann vollends niemand mehr verstehen, weshalb das Parlament den Zulassungsstopp nicht sofort abschafft, sondern noch einmal um zwei Jahre verlängern wird.

Nach Analyse der konkreten Situation in den Kantonen bin ich aber zum Schluss gelangt, dass man diesen Zulassungsstopp durchaus nochmals verlängern kann. Es stimmt nämlich nicht, dass junge, ausgebildete Ärztinnen und Ärzte wegen des Zulassungsstopps keine Stelle finden. Sonst würden ja nicht die meisten Stellen in unseren Spitälern mit ausländischen Ärztinnen und Ärzten besetzt. Ausserdem gibt es Angebote für Arbeitsstellen, auch in den ländlichen Gebieten, und zwar mehr als genug. Dort spricht man ja zum Teil, wie ich gesagt habe, von einem Ärztemangel. Unsere jungen Ärztinnen und Ärzte würden dort also gebraucht.

Schliesslich kann man auch nicht sagen, dass wegen des Zulassungsstopps immer weniger junge Menschen das Medizinstudium wählten, weil sie entmutigt würden, wie das Kollege Gutzwiller gesagt hat. Im Gegenteil: Im letzten Jahr haben so viele Studierende mit dem Medizinstudium begonnen, wie das noch gar nie der Fall war. Auch hier: Es ist [PAGE 1033] keine negative Auswirkung des Zulassungsstopps feststellbar.

Ich ziehe deshalb das Fazit: Unsere jungen, frisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte haben durchaus gute Arbeitschancen, aber halt nicht immer genau dort, wo sie wollen. Wenn alle am liebsten in der Stadt eine Praxis eröffnen möchten, dann ist das zwar nachvollziehbar, aber es ist ökonomisch gesehen - und auch von der Versorgung her gesehen - nicht wünschenswert. "Je höher die Ärztedichte, desto höher die Gesundheitskosten" - diese Gleichung ist ja mittlerweile mehrfach bewiesen.

Nun stellt sich die Frage, ob der Zulassungsstopp wirklich das geeignete Instrument sei, um Übersorgung zu verhindern und Unterversorgung zu beheben. Ich würde sagen: Er hat zumindest das Potenzial, das zu tun - unter der Voraussetzung allerdings, dass er von den Kantonen auch gezielt so eingesetzt wird. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Kantone dieses Instrument sehr unterschiedlich angewendet haben.

Da es den Kantonen schon heute freisteht, vom Zulassungsstopp Ausnahmen zu machen, zum Beispiel für ländliche Gebiete oder für bestimmte Kategorien von Ärzten wie Hausärzte oder Kinderpsychiater oder andere, haben sie es in der Hand, dieses Instrument im Sinne einer intelligenten und vorausschauenden Bedarfsplanung ganz gezielt einzusetzen. Darauf, ob die Kantone das tun oder nicht, hat der Bund, auch wenn er das Gesetz heute anpasst, wenig Einfluss. Dass der Zulassungsstopp auch Mängel hat, will ich nicht in Abrede stellen. Dass für Praxisablösungen manchmal horrende Summen verlangt werden, muss unbedingt unterbunden werden. Hier sind in erster Linie die Kantone und Santésuisse, die ja die Zahlstellennummern vergibt, gefordert. Wer seine Praxis aufgibt, sollte seine Nummer abgeben müssen; das wäre dann der Moment, um auch irgendwelche Transfergeschäfte zu kontrollieren oder zu unterbinden.

Ein weiteres Problem, das im Zusammenhang mit dem Zulassungsstopp auch immer wieder erwähnt wird, ist die Verlagerung der Behandlungen in die ambulanten Sektoren der Spitäler. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, weil die Krankheitskosten damit unnötig in die Höhe getrieben werden, denn eine Behandlung in einer Praxis ist günstiger als in einem Ambulatorium eines Spitals. Eigentlich müssten die ambulanten Sektoren der Spitäler auch dem Zulassungsstopp unterstellt werden. Und natürlich müsste auch bei der Finanzierung eine Änderung vorgenommen werden, durch welche die Behandlung in einer Praxis gleich finanziert würde wie die ambulante Behandlung in einem Spital.

Erlauben Sie mir, Herr Präsident, noch eine Bemerkung zum Antrag der Minderheit; dann muss ich mich nachher in der Detailberatung nicht mehr zu Wort melden. Wenn wir heute die Grundversorger, die Allgemeinmediziner, die Allgemeininternisten, die Kinderärzte, die Hebammen und zum Teil sogar die Gynäkologen vom Zulassungsstopp ausnehmen, dann bringt das meines Erachtens keinen Fortschritt. Die Möglichkeit der Differenzierung haben die Kantone nämlich schon heute. Es ist auch nicht sinnvoll, einfach ohne Begrenzung Allgemeinmediziner zuzulassen. Auch bei diesen kann eine Steuerung, zum Beispiel wenn die Dichte bereits sehr hoch ist, durchaus sinnvoll und nötig sein.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde dann in der Detailberatung der Mehrheit folgen und den Antrag der Minderheit ablehnen.