Diener Verena · Ständerat · 2007-12-06
Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-06
Wortprotokoll
Es war nicht meine Absicht, an meinem ersten Tag im Ständerat zu sprechen. Aber das Schicksal bringt jetzt die Gesundheitsgeschäfte auf die Tagesordnung. Ich habe sehr aufmerksam zugehört. Ich höre schon einen Zwischenruf bezüglich Interessenbindung: Ich war bis Ende Mai zwölf Jahre lang für das Gesundheitswesen im Kanton Zürich zuständig, und ich bin heute Präsidentin der Solothurner Spitäler AG. Ich spreche hier aber, denke ich, primär im Namen der Kantone generell, weil wir vonseiten der Kantone - ich erlaube mir diesen Ausdruck jetzt noch, weil ich wirklich zwölf Jahre lang die Interessenlage [PAGE 1026] der Kantone vertreten habe - tief, tief darüber besorgt sind, dass in einer so schnellen Art und Weise eine Verfassungsgrundlage erarbeitet wurde, die ganz zentrale Punkte betrifft. Sie stärkt die Rolle der Kassen massiv, schwächt die Rolle der Kantone und bringt für die Bevölkerung eine Möglichkeit der Entsolidarisierung. Ich denke da primär an Artikel 117 Absatz 2.
Zur Stärkung der Kassen: Ich habe dem Kommissionssprecher gut zugehört; er hat wohl gesagt, die Monistik sei nicht mehr primär auf die Kassen fokussiert, dann aber eigentlich festgehalten, dass sie sich entweder auf die Kassen oder auf eine Clearingstelle bezieht. Das heisst, dieses monistische System - dies auch zuhanden der Materialien - ist ganz klar auf die Kassen fokussiert. Woher haben aber die Kassen eine demokratische Legitimation, die Politik im Gesundheitswesen dermassen zu steuern?
Die Gesundheitsdirektorinnen und die Gesundheitsdirektoren, die Regierungen, die Parlamente müssen sich alle vier Jahre einer öffentlichen Wahl stellen. Die Kassenvertreter werden nie von der Bevölkerung bestätigt oder müssen dieser nie Red und Antwort stehen. Wir wissen, um wie viel Geld und um was für ein kostbares Gut es bei der ganzen Auseinandersetzung um die Gesundheitsversorgung geht. Da muss ich sagen: Wo so viel Geld hinfliesst, wo so viel öffentliches Interesse ist, da gehört auch eine demokratische Legitimation dazu. Ich habe es sehr bedauert, nur zu hören, dass die Kassen nicht allein im Fokus sind, aber ich habe nirgends, ausser bei der Clearingstelle, eine Öffnung gesehen, und auch da eigentlich nur eine partielle.
Was die Schwächung der Kantone anbelangt: Mit der vollen Spitalwahlfreiheit, wie sie jetzt in diesem Verfassungsartikel festgelegt wird, kommen wir in einen Widerspruch zur Legiferierung, wie wir sie jetzt bei der KVG-Revision machen. Dort hat man jetzt ja, mindestens was die Tarife anbelangt, eine gewisse Einschränkung gemacht. Aber wenn hier in diesem Verfassungsartikel die volle Wahlfreiheit garantiert ist, dann wird es eine Frage der Zeit sein, bis auch dort die volle Wahlfreiheit ermöglicht wird, und zwar durch politischen Druck. Das geht nicht nur über die Kantonsgrenzen hinweg so, sondern das geht dann, auch die volle Wahlfreiheit, in die Richtung der Privatanbieter. Damit werden die Kantone ganz massiv geschwächt. Sie haben nämlich einerseits die Verantwortung für die Versorgungssicherheit, und andererseits haben die Patientinnen und Patienten die volle Wahlfreiheit. Was das an Fehlinvestitionen bei den Infrastrukturen zur Folge hat, was das für finanzielle Folgen hat, darüber haben Sie sich, denke ich, vielleicht auch schon Gedanken gemacht.
Noch ein weiterer Punkt: Ich mag mich noch erinnern, als ich vor zwölf Jahren in der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich begann, kam die Umsetzung des KVG. Eine zentrale Errungenschaft war das Obligatorium. Dieses Obligatorium in der Grundversicherung ist mit der Kann-Formulierung geöffnet. Damit haben wir eine Öffnung in Bezug auf die Entsolidarisierung bei der Grundversicherung. Auf diesen Säulen wird die Opposition den Abstimmungskampf führen. Es nimmt mich wunder, wer sich dann ganz am Schluss noch für diesen Gegenvorschlag einsetzen wird. Ich persönlich bin bereit für mehr Wettbewerb. Ich bin auch bereit, über eine Vertragsfreiheit eine Lösung zu finden. Das sind Wettbewerbselemente, die wahrscheinlich auch in der Bevölkerung mehrheitsfähig werden. Aber diesen Verfassungsartikel mit so zentralen Weichenstellungen in einer so schnellen Zeit ohne die Mitarbeit der Kantone und anderer wichtiger Gruppierungen in eine Volksabstimmung zu führen, ist abzulehnen. Meine Unterstützung kann ein solcher Gegenvorschlag nicht haben.