Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-06
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06
Wortprotokoll
Zum besseren Verständnis der Vorlage und auch im Hinblick auf die Materialien muss ich bei diesem Geschäft etwas weiter ausholen, als Sie es von mir gewohnt sind. Ich werde mich im Folgenden zur Entstehungsgeschichte, zur Vernehmlassung und dann auch zum Inhalt äussern.
1. Zur Entstehungsgeschichte bzw. zum Stand des Geschäfts: Beide Räte haben beschlossen, die Initiative "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen. Beide Räte haben beschlossen, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Beide Räte haben dies auf Antrag einer Minderheit ihrer jeweiligen SGK getan. Ich sage das hier deshalb, um einigermassen verständlich zu machen, dass erst in den letzten Monaten überhaupt eine Vernehmlassung zum Verfassungsartikel durchgeführt werden konnte. Wir hatten ja keinen Entwurf des Bundesrates, und die Mehrheiten der beiden SGK hatten keinen Anlass, einen Minderheitsantrag in die Vernehmlassung zu geben. Die Vernehmlassungsfrist musste - das ist ein weiterer Schönheitsfehler - sehr kurz gehalten werden, damit die Ergebnisse noch diskutiert und berücksichtigt werden konnten. Wir müssen ja in der laufenden Session zu einem Antrag kommen, ansonsten würde die wegen des Gegenvorschlags bereits verlängerte Behandlungsfrist ablaufen und die Vorlage den Stimmberechtigten ohne einen Antrag des Parlamentes vorgelegt werden.
Der Stand nach der Behandlung in beiden Räten war, ganz kurz zusammengefasst, der, dass beide Räte den bestehenden Zustand in der Verfassung festschreiben und zusätzlich drei deutliche Zeichen setzen wollten: dass wir nämlich erstens einen zwar regulierten Wettbewerb, aber doch einen Wettbewerb im Gesundheitswesen bzw. im Bereich der Krankenversicherung wollen; dass wir zweitens ein Gesundheitswesen wollen, das sich an der Qualität orientiert, und drittens eines, das sich an der Wirtschaftlichkeit orientiert.
Diese Instrumente sind zum grössten Teil nicht neu, sondern stehen bereits im KVG oder sollen in den laufenden Revisionen ins KVG geschrieben werden. Zwei Eckzähne hat die Vorlage aber doch: Sie heissen Vertragsfreiheit und Monismus; ich komme darauf zurück.
2. Zur Vernehmlassung: Die meisten Teilnehmer an der Vernehmlassung bedauerten die kurze Frist und kritisierten sie mehr oder weniger scharf, was ich bereits zu erklären versucht habe. Inhaltlich sind die Kantone grösstenteils gegen die Vorlage. Die meisten sind gegen die Vertragsfreiheit und gegen den Monismus; im Übrigen, so finden sie, bringe die Vorlage nichts Neues. Selbstverständlich kann man Vertragsfreiheit und Monismus bekämpfen. Die Behauptung aber, die Vorlage bringe nichts Neues, geht von einem merkwürdigen Verfassungsverständnis aus. Aufgrund der geltenden Verfassung kann der Bund nur in den Bereichen Unfallversicherung, Krankenversicherung und in einigen Spezialbereichen Vorschriften erlassen. Verschiedene Bestimmungen im geltenden KVG sind verfassungswidrig. Mit dem Gegenvorschlag würden wir eine klare Verfassungsgrundlage schaffen. Die Parteien und die Sozialpartner waren in der Vernehmlassung geteilter Auffassung.
3. Zum Inhalt: Die Subkommission und danach die SGK haben die Ergebnisse der Vernehmlassung diskutiert, und sie haben die Kritik in zwei wesentlichen Punkten aufgenommen: So wurde das paritätische Organ fallengelassen. Es steht demnach nicht mehr in der Verfassung, auf welche Weise Bund und Kantone Konflikte lösen müssen. Wir sind uns aber einig, dass es solche Konflikte auch weiterhin geben wird oder geben würde. Das ergibt sich aus der Aufgabenteilung im Gesundheitswesen.
Heute und auch weiterhin ist das Gesundheitswesen primär Sache der Kantone. Ihre Kompetenzen sind aber eingeschränkt, z. B. dadurch, dass es eine eidgenössische und für alle obligatorische Krankenversicherung gibt und dass auch die Prämienverbilligung in den Grundzügen eidgenössisch geregelt ist. Es ist und bleibt damit im System angelegt, dass es verschiedene Zahlungsströme gibt. Wenn wir von den Selbstzahlern absehen, sind es die Kantone einerseits und die Versicherer, also die Kassen, andererseits.
Diese Stromsysteme sind grundverschieden, wenn wir einerseits den ambulanten und andererseits den stationären Bereich anschauen. Das schafft Anreize, die zu unerwünschten Konsequenzen führen. Solange wir diese verschiedenen Zahlungsströme haben, wird es so bleiben. Abhilfe kann nur ein monistisches System schaffen. Entgegengekommen sind wir in diesem Bereich mit einer offeneren Formulierung, indem wir nicht mehr sagen, wer der Monist ist. Ich verweise Sie dazu auf Absatz 6 auf Seite 7 der Fahne in der aktualisierten Fassung - dans la version actualisée -, die wir heute Morgen auf dem Tisch vorgefunden haben. Es heisst dort, die Beiträge würden demjenigen ausgerichtet, "der die Leistungen vergütet". Das können, müssen aber nicht, die Versicherer sein. Möglich ist auch ein Clearingsystem, in welchem die Kantone aktiv mitwirken. Der Gesetzgeber wird dies festlegen müssen.
Schliesslich noch ein Wort zur Vertragsfreiheit. Die Mehrheit Ihrer SGK ist nach wie vor der Überzeugung, dass sie einzuführen sei. Wann und vor allem in welcher Form ist aber auf Verfassungsstufe nicht geregelt; die Formulierung ist auch relativ offen. Schauen Sie sich Absatz 3 Buchstabe d an: Die Zulassungsvoraussetzungen sind so zu gestalten, "dass eine qualitativ hochstehende Leistungserbringung und der Wettbewerb gewährleistet sind". Wettbewerb ist damit wohl ein wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium. Auf Einzelheiten werde ich in der Detailberatung eingehen, wobei ich von einer absatzweisen Beratung ausgehe.
Die Fahne sieht etwas merkwürdig aus. Zurückzuführen ist das darauf, dass es keine direkte Gegenüberstellung der Version des Nationalrates und unserer Version gibt; das ist darauf zurückzuführen, dass die Redaktionskommission nach der Beratung in Ihrer SGK einen neuen Formulierungsvorschlag unterbreitet hat. Diesen haben wir in einer soeben abgehaltenen Kommissionssitzung übernommen. Er stimmt inhaltlich mit unserem ursprünglichen Vorschlag auf der ersten Fahne, die Sie im Vorfeld der Session erhalten haben, überein. Er ist aber kürzer und eleganter formuliert, womit er nun auch sprachlich unserer Verfassung würdig ist.
Die Kommission empfiehlt mit 7 zu 3 Stimmen die Annahme der Vorlage.