Lexipedia

Fetz Anita · Ständerat · 2007-12-06

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Es stimmt, Kollege Stähelin, wir haben diese Diskussion hier drin schon einmal geführt. Trotzdem bleibt es so, dass dieser Gegenvorschlag erstens unnötig und zweitens ungeschickt formuliert ist, und drittens wissen wir nicht einmal, ob die Initianten nachher die Initiative zurückziehen würden. Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag Ory zuzustimmen.

Ich weise vor allem jene Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht so intensiv mit dem Gesundheitswesen beschäftigen - ich kann es verstehen, dass man sich hier nicht in jedes Detail reinknien will -, auf ein paar Probleme hin. Denn je nachdem, wie Sie jetzt stimmen, werden Sie nachher bei einer Volksabstimmung hinstehen müssen, und da frage ich mich, womit.

Erstens muss ich Ihnen sagen: Das Vorgehen, wie dieser Gegenvorschlag zustande gekommen ist, darf man schon als sehr ungewöhnlich bezeichnen. Ich darf feststellen: Da existiert eine Volksinitiative, die niemand ausser einer bestimmten Partei will; niemand sonst in diesem Land will sie. Es wäre kein Problem, gemeinsam öffentlich dagegen anzutreten. Aber nein, offenbar wollte man das nicht und hat jetzt in letzter Minute in aller Eile einen Gegenvorschlag gezimmert. Wie eilig das war, wird sicher die Redaktionskommission hier noch darstellen und darauf hinweisen, wie viele Veränderungen und Verbesserungen sie noch vornehmen musste, damit die Formulierungen einigermassen konsistent sind.

1. Was Sie hier als Gegenvorschlag vorliegen haben, ist aus meiner Sicht ein Wunschzettel, den Sie besser ablehnen, ebenso wie die Kantone das tun. Wie gesagt: Er ist unnötig, er macht nichts anderes, als den Status quo, der gesetzlich geregelt ist, auf die Verfassungsstufe zu heben. Jetzt haben gewisse meiner Vorredner richtigerweise gesagt, diese Verfassungsgrundlagen fehlten teilweise. Das gebe ich zu. Aber ich muss Sie einfach daran erinnern: Wir haben mehrere Verfassungsgrundlagen, die über Jahre und Jahrzehnte gesetzlich nicht umgesetzt worden sind; ich erinnere zum Beispiel an die Mutterschaftsversicherung. Es besteht also noch keine Garantie dafür, dass nachher die Gesetzesarbeit einfacher wird.

2. Ob mit oder ohne Verfassungsgrundlage bleibt es ein mühsamer Gesetzgebungsprozess - nicht wahr, Herr Bundesrat Couchepin. Er wird weiterhin mühsam bleiben, weil es nicht nur um Kompetenzstreitigkeiten, sondern schlicht und einfach um Verteilungskämpfe geht. Es ist ein Riesenmarkt, es hat sehr viele Akteure auf diesem Markt und selbstverständlich - das ist normal - wird in jedem Bereich, [PAGE 1024] in jeder Branche darum gekämpft, wer wie viele Anteile an diesem Markt hat. Mit dem Gegenvorschlag werden gar keine Probleme für uns als Gesetzgeber gelöst. Es wird zwar bei den unbestrittenen Punkten eine gewisse Klarheit geben. Aber die Umsetzungsarbeit nachher, also die nötigen KVG-Reformen, an denen wir jetzt während der letzten Legislatur genagt haben und bei denen wir Stückchen für Stückchen vorangegangen sind - meiner Meinung nach eher zu langsam als zu schnell -, diese Umsetzungsarbeit wird weiterhin so bleiben. Also wird Ihnen dieser Gegenvorschlag nichts nützen. Er ist unnötig.

3. Dazu kommt, dass der Gegenvorschlag hochumstrittene Punkte beinhaltet. Der Kommissionssprecher hat sie "Eckzähne" genannt. Da ist einerseits der Monismus; natürlich ist der Vorschlag des Ständerates leicht - ich sage jetzt einmal - liberaler als der des Nationalrates. Aber letztendlich handelt es sich um einen Monismus der Kassen. Das wird - übrigens berechtigterweise - die Abstimmungsparole sein, das darf ich Ihnen jetzt schon sagen. Woher soll die Bevölkerung bei einer Abstimmung die Sicherheit nehmen, dass danach nicht alle Macht den Kassen gehört, da die Clearingstelle in diesem Rat schon einmal abgelehnt worden ist? Das können Sie der Bevölkerung gegenüber nicht garantieren. Der zweite kranke Eckzahn ist, dass die potenzielle Aufhebung des Vertragszwangs auf kaltem Weg eingeführt wird - ohne eine entsprechende öffentliche Debatte, ohne Einbezug der entsprechenden Akteure.

Ich persönlich bin weder prinzipiell gegen die Aufhebung oder Lockerung des Vertragszwangs noch prinzipiell gegen jede Form des Monismus, aber in dieser unverbindlichen Form werde ich mich auch dagegen wehren müssen, weil völlig offen ist, wie das umgesetzt wird.

4. Ein weiterer Punkt richtet sich vor allem an jene, die hier so flott und vertrauensvoll darauf setzen, dass dieser Gegenvorschlag die entsprechende Gruppierung dazu bringt, die Initiative zurückzuziehen. Gut, wir werden das sehen, wir haben die Möglichkeit der Schlussabstimmung. Ich bin gespannt, ob das tatsächlich erfolgen wird. Aber sogar wenn die Initiative zurückgezogen wird, bleibt trotzdem die Frage: Mit wem und für was wollen Sie den Aufwand einer Volksabstimmung über diesen Gegenvorschlag betreiben? Die GDK ist dagegen, die ganze Ärzteschaft wird dagegen sein, von unserer Seite haben Sie ganz sicher keine Unterstützung zu erwarten und - davon gehe ich mal aus - von der Seite der Initianten auch nicht. Von mir aus dürfen Sie gerne antreten, aber ich möchte vor allem jene, die das Dossier nicht à fond kennen, davor warnen; da werden Sie einiges an Argumentation aufbringen müssen. Ich wäre glücklich, wenn wir diese Zeit nutzen würden, um die notwendigen Reformen endlich voranzutreiben.

Die Konzeption dieses Gegenvorschlages hat uns jetzt schon wieder viel Zeit gekostet, und er überzeugt aus den vier genannten Gründen nicht. Er ist unnötig, weil er nur den Status quo festhält; dort, wo er weiter geht - Stichworte: Monismus und Vertragszwang -, ist er total umstritten, und die Initiative ist, wie gesagt, noch nicht zurückgezogen.

Ich würde Ihnen nahelegen, im Zweifelsfall den Gegenvorschlag abzulehnen.