Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-12-10
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-10
Wortprotokoll
Zur Änderung des Ausweisgesetzes: Bei Artikel 4 Absatz 1 geht es um die Frage, wer den Pass ausstellt. Es ist richtig, dass die Kantone diese Frage selbst klären. Heute stellt grundsätzlich jede Gemeinde Pässe aus. Inskünftig wird das wohl nicht mehr so funktionieren, weil die Arbeit anspruchsvoller wird und es teure Installationen braucht. Es wird vielleicht so sein, dass in grösseren Kantonen mit einem weiten Siedlungsgebiet wie beispielsweise Graubünden mehrere Stellen geschaffen werden. Man hat uns gesagt, dass beispielsweise der Kantone Zürich gedenke, eine einzige Stelle einzurichten. Für kleinere Kantone wird es vielleicht sinnvoll sein, sich in einem Konkordat zusammenzuschliessen.
Zu Artikel 11: Bereits heute werden alle auf dem Ausweis aufgeführten Daten im Informationssystem "Ausweisschriften" gespeichert. Der zweite Satz von Absatz 1 wird in dem Sinne ergänzt, dass in Zukunft auch die auf dem Chip gespeicherten Daten in diesem Informationssystem registriert werden.
Die zusätzliche zentrale Speicherung der Fingerabdrücke soll einen weiteren Beitrag zur Verhinderung des Missbrauchs von Schweizer Ausweisen leisten und insbesondere die Ausstellung von Pässen an Personen ohne Schweizer Bürgerrecht oder von Ausweisen an Personen mit einer falschen Identität verhindern helfen.
Die zweifelsfreie Identifikation einer Person anhand eines Gesichtsbildes ist nicht immer möglich. Daher sollte auf die zentrale Datenspeicherung nicht verzichtet werden, wie dies beispielsweise der Verein Grundrechte Schweiz verlangt.
Bei Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a, wo vom Bundesamt für Polizei die Rede ist, stellte sich in der Kommission die Frage, ob nicht anstelle des Bundesamtes für Polizei lediglich "die zuständige Stelle des Bundes" erwähnt werden sollte. Damit würden wir nicht Gefahr laufen, dass das Gesetz schon bald wieder revidiert werden müsste, wenn es zu einer Reorganisation der Bundesverwaltung kommt. Herr Bundesrat Blocher hat sich an der Kommissionssitzung vorbehalten, bei der Behandlung dieser Vorlage im Ratsplenum allenfalls noch etwas zu sagen. Darauf möchte ich hingewiesen haben. Ob er das noch tun möchte?