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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-10

Wortprotokoll

Am 5. Juni 2005 haben die Stimmberechtigten die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin angenommen. Diese Abkommen verpflichten die Schweiz, sämtliche Bestimmungen zu übernehmen, welche am 26. Oktober 2004 Teil des Schengen- und Dublin-Besitzstandes waren. Zudem verpflichtete sich die Schweiz, alle späteren Schengen- und Dublin-relevanten Erlasse zu übernehmen und soweit erforderlich in schweizerisches Recht überzuführen.

Am 13. Dezember 2004 hat die EG die Verordnung Nr. 2252 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, die sogenannte EG-Ausweisverordnung, verabschiedet. Sie hat damit die Grundlage für die Einführung biometrischer Daten in Pässen und Reisedokumenten der Mitgliedstaaten der EU- bzw. der Schengen-Staaten geschaffen. Zentrales Element dieser Verordnung ist, dass in einem ersten Schritt ein Gesichtsbild und in einem zweiten zwei Fingerabdrücke elektronisch im Pass gespeichert werden müssen, wobei die folgenden Einführungstermine gelten: bis zum 28. August 2006 ein elektronisch gespeichertes Gesichtsbild, bis zum 28. Juni 2009 zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke.

Die Pflicht zur Aufnahme von biometrischen Daten gilt nur für Pässe und Reisedokumente mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zwölf Monaten. Die EU hat verschiedene verbindliche Vorgaben zum Schutz der auf dem Chip gespeicherten Daten vor nichtautorisiertem Auslesen festgelegt. Diese technischen Vorschriften sind in zwei ausführenden Entscheidungen der EU-Kommission enthalten.

Die EG-Ausweisverordnung sowie die beiden darauf bezogenen Entscheide der EU-Kommission stellen eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, die in schweizerisches Recht zu übernehmen ist. Zudem verpflichten die Entscheide der EU die Schweiz, biometrische Daten in von ihr ausgestellten Reisedokumenten für bestimmte ausländische Personen - anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose - aufzunehmen.

Die Schaffung der EG-Verordnung, die unmittelbarer Anlass dieses Beschlusses ist, ist in einem weiteren Kontext, insbesondere mit Blick auf Forderungen der USA, zu sehen. 27 Länder, darunter auch die Schweiz, nehmen am sogenannten Visa Waiver Program (VWP) der USA teil. Dieses erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern der entsprechenden Länder, ohne Visum für Kurzaufenthalte, nämlich für 90 Tage, in die USA oder durch die USA zu reisen. Für den Verbleib in diesem Visa Waiver Program verlangen nun aber die USA, dass die beteiligten Länder biometrische Pässe einführen. Pässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen über ein elektronisch gespeichertes Gesichtsbild der Inhaberin oder des Inhabers verfügen, damit sie zur visumfreien Einreise berechtigen.

Aufgrund der internationalen Entwicklung, die ich Ihnen jetzt geschildert habe, hat der Bundesrat am 10. September 2003 beim EJPD eine Machbarkeitsstudie zur Einführung von biometrischen Daten in Schweizer Reiseausweisen in Auftrag gegeben; dies auf der einen Seite eingedenk der Notwendigkeit, biometrische Daten im Schweizer Pass einzuführen, um die Reisefreiheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, und auf der anderen Seite, um den hohen Sicherheitsstandard des Schweizer Passes im internationalen Vergleich aufrechtzuerhalten. In der Folge beauftragte der Bundesrat das EJPD im Rahmen eines auf maximal fünf Jahre befristeten Pilotprojektes mit der Einführung von biometrischen Pässen sowie mit der Erarbeitung eines Entwurfs zur Revision des Ausweisgesetzes. Als Rechtsgrundlage für die Durchführung des Pilotprojektes wurde die Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige revidiert, was am 17. März 2006 erfolgte. Das Pilotprojekt hat zum Zweck, einerseits den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program der USA sicherzustellen und andererseits die definitive Einführung von biometrischen Pässen vorzubereiten.

Die Schweiz hat die EG-Ausweisverordnung sowie die beiden Entscheidungen der EU-Kommission als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Inkraftsetzung des Schengener Assoziierungsübereinkommens umzusetzen und die biometrischen Pässe und Reisedokumente definitiv einzuführen. Der Übergang vom Pilotprojekt zur definitiven Einführung von biometrischen Pässen ist für den Spätherbst 2009 vorgesehen; zu diesem Zeitpunkt wird es dann einen neuen Pass 2009 geben.

Es ist jetzt von verschiedenen Pässen gesprochen worden: 2003, 2006 und 2009. Dazu kurz eine Erläuterung: Wenn der Pass 2003 vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, dann ist er nach wie vor gültig, wenn ich das richtig sehe, Herr Bundesrat. Der Pass 2006 ist derjenige, der im Rahmen des Pilotprojektes ausgestellt wurde beziehungsweise wird, weil das Pilotprojekt ja immer noch läuft. Der Pass 2009 wäre dann der definitive Pass. Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt waren beziehungsweise sind gut; davon konnten wir uns anlässlich von Anhörungen überzeugen.

Was haben Sie zu beschliessen? Es geht formell um einen Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der erwähnten EG-Verordnung über biometrische Pässe und Reisedokumente. Es handelt sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag, dessen Umsetzung den Erlass beziehungsweise die Änderung von Bundesgesetzen erfordert. Daher untersteht der Bundesbeschluss dem fakultativen Staatsvertragsreferendum im Sinne von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung. Gemäss Artikel 141a Absatz 2 der Bundesverfassung können die erforderlichen Gesetzesänderungen deshalb in den Genehmigungsbeschluss aufgenommen werden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschluss zuzustimmen.

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