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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2007-12-10

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-12-10

Wortprotokoll

Bei Artikel 15 bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und Litera d in der Form des Beschlusses des Nationalrates ersatzlos zu streichen; dies aus folgenden Überlegungen:

1. Die Formulierung "nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte" impliziert in der sogenannten Gesetzessprache deutlich, dass der Taser eben trotz allem tödlich wirken [PAGE 1044] könnte. Dies belegen die mit einem Taser-Einsatz im Zusammenhang stehenden bereits angeführten Todesfälle - seit 2003 knapp 300 Menschen in den USA und im gleichen Zeitzraum 18 Menschen in Kanada. Ich gebe zu, Herr Kuprecht: Aufgrund der fehlenden forensischen Untersuchungen konnte zwar nicht in allen Todesfällen nachgewiesen werden, dass die Taser-Pistole als unmittelbare Ursache dafür verantwortlich war. Aber das konnte auch ebenso wenig mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

2. Auch der Uno-Ausschuss gegen Folter, der die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen überwacht, brachte seine Besorgnis zum Taser-Einsatz in einem Gutachten zuhanden der portugiesischen Regierung zum Ausdruck.

3. Aufgrund der vorgenannten Fakten reagierten und reagieren nun auch in der Schweiz verschiedene Verantwortungsträger sehr vorsichtig; allen voran der Bundesrat in der Botschaft auf Seite 2496 unter Ziffer 1.2.4, wo er von "allfälligen medizinischen Spätfolgen" spricht. Zudem will die Schweizerische Polizeitechnische Kommission (SPTK) im Auftrag der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz die vorgenannten Fälle in den USA und in Kanada analysieren und danach Empfehlungen für den Einsatz von Tasern abgeben. Die entsprechenden Resultate sollen laut dem Kommissionssekretariat aber frühestens Mitte 2008 vorliegen. Diese Abklärungen haben nun aber direkte Auswirkungen in den verschieden zuständigen Justiz- und Sicherheitsdirektionen in der Schweiz, so z. B. in den Kantonen Waadt und Luzern, welche mit dem Einsatz noch zuwarten und ihn zunächst noch infrage stellen. Darum scheint es mir falsch zu sein, in dieser sensiblen, höchst umstrittenen Angelegenheit zum jetzigen Zeitpunkt einen Entscheid zu fällen, bevor die entsprechenden Untersuchungsergebnisse vorliegen. Ich denke, ein Menschenleben ist schlechthin ein zu hohes Gut, als dass wir damit fahrlässig umgehen könnten.