Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-11
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11
Wortprotokoll
Das Fakultativprotokoll will Personen, denen die Freiheit entzogen ist, besser vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe schützen, wie es heisst. Das Ziel ist die Schaffung eines Systems regelmässiger Besuche, die von unabhängigen internationalen Gremien an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, durchgeführt werden. Die Vertragsstaaten verpflichten sich also zu zwei Dingen: Sie müssen erstens Besuche und Kontrollen durch einen internationalen Präventionsmechanismus dulden und sich zweitens verpflichten, auf innerstaatlicher Ebene einen oder mehrere Präventionsmechanismen einzurichten.
Ihre Kommission hat zu Recht die Frage aufgeworfen: Haben wir nicht schon genug solcher Mechanismen? Es ist tatsächlich so. Ich sehe, wir werden relativ häufig von verschiedenen Organisationen besucht, die auch immer wieder das mehr oder weniger Gleiche überprüfen und einen Bericht machen. Ihre Kommission hat diese Frage zu Recht aufgeworfen. Der Bundesrat hat das ebenfalls geprüft. Aber wir sind der Meinung, dass die Schweiz bei diesem Fakultativprotokoll erstens massgeblich mitgewirkt hat - das ist einmal dazu zu sagen -; zweitens haben wir es unterzeichnet, also müsste man es auch vollziehen.
In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurde uns geraten, unverzüglich die Ratifikation des Fakultativprotokolls zu beantragen. Aber der Bundesrat hat es vorgezogen, dies erst dann zu machen, wenn auch Klarheit über die innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls besteht. Darum haben Sie heute einen Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls vorliegen - es ist ja nicht sinnvoll, etwas zu genehmigen, von dem man nicht weiss, was dann daraus entsteht. Das Fakultativprotokoll enthält keine Vorgaben über Zahl oder Grösse der innerstaatlichen Präventionsmechanismen. Darin sind wir frei. Es wird einzig bestimmt, dass die Mitglieder unabhängig und fachkundig sein müssen und dass bei der Auswahl beide Geschlechter und die Minderheiten im Land angemessen zu berücksichtigen sind. Das ist die internationale Vorgabe, die wir einzuhalten haben. Für die Einrichtung der innerstaatlichen Präventionsmechanismen müssen die Vertragsstaaten die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Wer das unterschreibt, stimmt also diesen Verpflichtungen zu.
Das, was jetzt vorliegt und was Sie auch noch in kleinen Zusätzen haben, entspricht nicht nur dem Protokoll, sondern auch dem Vernehmlassungsverfahren. Zu reden gegeben haben die finanziellen Auswirkungen. Von verschiedenen Organisationen wurden die Entschädigungen, Taggelder usw. in den Vordergrund gestellt. Der Bundesrat hat sich für den folgenden Weg entschieden: Die Mitglieder der Kommission erhalten für ihren Einsatz ein Taggeld, sofern sie nicht bereits als Angestellte einer öffentlichen Verwaltung voll entlöhnt sind. Damit sollen Doppelentschädigungen zulasten des Staates vermieden werden. Es soll auch vermieden werden, dass sich eine Eigendynamik entwickelt, weil hier Doppelentschädigungen vorliegen. Die Kommission zur Verhütung von Folter wird ferner ausdrücklich zur Koordination mit vergleichbaren internationalen Mechanismen angehalten.
Welches sind die Kosten? Wir schätzen die jährlichen Kosten für die neu zu schaffende Kommission auf etwa 184 000 Franken. Sie werden hälftig durch das EJPD und das EDA getragen und sind innerhalb des Budgets und der Finanzplanung der betroffenen Departemente eingestellt. Sie müssen dort aber kompensiert werden; andere Ausgaben müssen dann also gesenkt werden.
Mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls stärkt die Schweiz die internationale Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Folter, weil wir es unterschrieben haben und auch rechtmässig durchführen. Dazu kommt, dass für die Umsetzung eine kostengünstige Lösung gefunden wurde. Es hat auch ganz andere Ideen gegeben, bei deren Umsetzung die jährlichen Kosten in die Millionen gegangen wären.
Der Bundesrat ersucht Sie daher, dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten und das Fakultativprotokoll und dessen vorgeschlagene Umsetzung zu genehmigen.