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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-12-11

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-11

Wortprotokoll

Ich spreche zum gesamten Artikel; das hängt mit dem Minderheitsantrag zusammen.

Worum geht es bei Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Kommission zur Verhütung von Folter? Hier wird festgehalten - das ist das Entscheidende -, dass sich die Kommission selbst konstituiert; sie regelt auch ihre Organisation und ihre Arbeitsmethode selbstständig. In diesem Zusammenhang liegt nun ein Minderheitsantrag vor, der im Gesetz explizit verankert haben will, dass dieser Kommission ein ständiges Sekretariat beizugeben ist. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat lehnt es die Mehrheit aber ab, zum Voraus - und darum geht es - ein solches Sekretariat zu verankern. Der Bundesrat vertritt zu Recht die Auffassung, dass die Frage der Notwendigkeit eines ständigen Sekretariates offengelassen werden soll.

Es kommt noch etwas hinzu: Der von der Minderheit beantragte Absatz 4 steht klar in Widerspruch zur Bestimmung in Absatz 2, die ich erwähnt habe. Die Mehrheit der Kommission erachtet es als sinnvoll, die der Kommission in Absatz 2 überlassene Organisationshoheit in vollem Umfang zu belassen. Mit der im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Flexibilität kann nämlich gewährleistet werden, dass aufgrund der Erfahrungen, die ja zuerst zu machen sind, die tatsächlich beste Lösung bezüglich Unterstützung - möglicherweise durch ein Sekretariat - zustande kommt.

Die Kommission hat mich im Übrigen auch beauftragt, Ihnen mitzuteilen, dass wir vom Bundesrat nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem das Ganze institutionalisiert ist, eine Berichterstattung erwarten, die uns Aufschluss über das Funktionieren dieser Kommission geben soll. Lassen wir diese Kommission doch jetzt zuerst einmal arbeiten, ziehen wir unsere Schlüsse, prüfen wir das Ganze, und intervenieren wir - wenn nötig - dann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Parlament nach einer Einführungsphase das Funktionieren dieser Kommission beurteilen kann.

Ich ersuche Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.