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preparatory:AB 82385

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen bei der ersten Behandlung hier im Rat gesagt, der Bundesrat lehne die Motion ab: Nach dem alten parlamentarischen Recht hätten wir Ihnen eine Prüfung, also die Umwandlung in ein Postulat, vorgeschlagen. Diesem Anliegen hat jetzt der Nationalrat Rechnung getragen. Wir haben nämlich keine Mühe, die Ziffern 1 und 2 der Motion Schweizer anzunehmen; es besteht hier keine Differenz zwischen Bundesrat und Parlament, denn der Bundesrat unterstützt das Grundanliegen des Motionärs, dass wirksame Massnahmen getroffen werden müssen, um insbesondere Kinder vor Straftaten in elektronischen Netzwerken zu schützen. Eingehender Prüfung bedürfen aber die Ziffern 3 und 4, daher beantragen wir Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen; ich freue mich, dass Ihre Kommission und der Motionär diese Auffassung teilen. Wir sind bereit, die Prüfung gemäss der jetzigen Fassung der Ziffern 3 und 4 der Motion vorzunehmen. Eine solche Neufassung im Zweitrat ist nach dem neuen Parlamentsgesetz möglich.

Mit dem Kernanliegen gemäss Ziffer 3 der Motion, wonach bei Verstössen gegen Ziffer 3 und Ziffer 3bis von Artikel 197 StGB sowohl eine Fernmeldeüberwachung als auch eine verdeckte Ermittlung zugelassen werden soll, sind wir einverstanden, da haben wir keine Differenzen. Im Rahmen der neuen Strafprozessordnung wurde dies in beiden Räten beschlossen, das ist also bereits erfüllt. Problematisch ist noch die vollständige Angleichung des Deliktskataloges bei verdeckter Ermittlung und bei Fernmeldeüberwachung. Diese Frage möchten wir nochmals eingehend studieren. Im Rahmen der neuen Strafprozessordnung haben die Räte nämlich eine vollständige Angleichung ausdrücklich abgelehnt; man hat darüber gesprochen, und die Räte wollten das nicht. Ob eine erneute Änderung der Strafprozessordnung tatsächlich Sinn macht, werden wir im Gesamten untersuchen. Wenn wir zur Auffassung kommen, dass man darauf zurückkommen sollte, werden wir das den Räten nochmals beantragen. Wir haben es ja ursprünglich beantragt, aber die Räte haben dann anders entschieden.

Auch in Bezug auf Ziffer 4 beantragt Ihnen der Bundesrat, Ihrer Kommission zu folgen, das heisst, wir werden auch das prüfen. Ziffer 4 möchte die Provider verpflichten, an ihre Kunden kostenlose Schutzprogramme abzugeben sowie eine präventive Kontrolle ihrer Server durchzuführen, um die Rechtmässigkeit der dort gespeicherten Daten zu gewährleisten.

Es geht uns nun darum, die Wirksamkeit und die Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen nochmals eingehend zu studieren. Sie geben mir Recht, dass wir nicht Gesetze machen sollten, die wir dann nicht durchführen können. Gerade in diesem Bereich haben wir schon eine beträchtliche Zahl von Bestimmungen, die nicht umgesetzt werden, weil sie zum Teil gar nicht umgesetzt werden können; denn es würde da ein so immenser Prüfungsaufwand erfolgen, dass sie einfach nicht angewendet werden. Es gilt zu bedenken, dass es mit der Gratisabgabe von Filtern allein eben nicht getan ist; das wissen wir heute schon. Es bedarf immer auch der Mitwirkung der Eltern, welche bereit und fähig sind, die Netzaktivitäten ihrer Kinder zu kontrollieren. Das ist die Meinung der Mehrheit der Internetexperten. Sie sind in dieser Sache anderer Meinung. Hier liegt eine andere Stossrichtung vor, aber wir haben uns noch keine abschliessende Meinung gebildet.

In Anbetracht der Komplexität der sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen ist der Bundesrat aber bereit, das zu prüfen. Wir haben noch eine ganze Reihe von anders und ähnlich lautenden Begehren, wir werden sie alle im Sinne einer Prüfung entgegennehmen, aber wir können noch nicht definitiv sagen, in welche Richtung wir gehen sollen.