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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-12-11

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-11

Wortprotokoll

Hier liegt ein Änderungsantrag der Kommission vor. Die Ratio Legis dieses Antrages besteht darin, dass die Verfahrenskosten in der Regel vom oder von der Jugendlichen selbst oder von dessen oder deren Eltern getragen werden. Deshalb wurde in Absatz 1 das Wort "vorerst" eingefügt. Mit dem neuformulierten Absatz 2 ist klargestellt, dass insbesondere im Fall einer Verurteilung der oder die Jugendliche selbst die Verfahrenskosten zu tragen hat. Die Eltern können für die Kosten solidarisch haftbar gemacht werden. Man hat uns gesagt, dass diese Regelung weitgehend jener des Kantons Schaffhausen entspreche.