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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11

Wortprotokoll

Dieses Übereinkommen und die Vereinbarung, die wir Ihnen vorlegen, sind ein Teil des internationalen Privatrechtes, und dieses regelt in erster Linie Fragen der Zuständigkeiten und des anwendbaren Rechtes. Der Bereich des grenzüberschreitenden Minderjährigenschutzes wird eben im internationalen Privatrecht nicht geregelt, sondern man verweist auf das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen und auf das Haager Minderjährigenschutzabkommen.

Es ist eine Tatsache - ich möchte auf die Details nicht eingehen und nicht wiederholen, was bereits Ihr Berichterstatter ausgeführt hat -, dass die internationalen Familienstreitigkeiten zunehmen. Das ist eine Erscheinung der Globalisierung; es gibt mehr Leute, die halb oder ganz in verschiedenen Rechtsordnungen leben. Natürlich haben auch Tendenzen zum Zerfall der Familien zugenommen. Darum haben sich auch diese Streitereien um das Sorgerecht in der Familie, den Schutz der Kinder und die Frage, wem sie gehören bzw. zugesprochen werden, zugenommen. Das ist schon im innerschweizerischen Recht ein grosses Problem, und wenn es grenzüberschreitend ist, gilt dies umso mehr.

Die Unvollkommenheit der heutigen Regelung haben Sie ja zur Kenntnis genommen; Sie haben in den Zeitungen davon gelesen. Es sind Fälle, die ausserordentlich schwer zu lösen sind, weil eigentlich in den meisten Fällen das Recht allein nicht genügen kann. Auch in den Fällen, wo es klare Regeln und klare Gerichtsentscheide gegeben hat, wo klar gesagt worden ist, welcher Gerichtsentscheid zu anerkennen sei, ist die Sache dann am Vollzug gescheitert. Wie Herr Stadler richtig gesagt hat, können wir keine Gewähr geben, dass es keine solchen Schwierigkeiten mehr geben wird - auch nach der Unterzeichnung des Übereinkommens nicht. Aber aufgrund von Erfahrungen dürfen wir sagen, dass es Verbesserungen gibt. Es ist heute so - das haben Sie bei einem Schweizer Fall erlebt -, dass ein Verfahren Jahre dauert, wenn so viele Einsprachemöglichkeiten vorhanden sind. In dieser Zeit wird aus dem kleinen ein grosses Kind, und das erste Urteil, das man hätte anerkennen können, passt dann nicht mehr zur aktuellen Situation. Es ist klar, dass die Anwälte alles versuchen, um diese Frist auszudehnen.

Das hat uns international auch Rügen eingebracht. Es ist gesagt worden, in der Schweiz würden die Gerichtsurteile nicht anerkannt bzw. nicht vollzogen. Der letzte Fall, bei dem ein Elternteil aus Italien stammt, ist auf höchster Regierungsebene immer wieder zur Sprache gebracht worden. Man hat uns gesagt, in unserem Land würden Gerichtsentscheide nicht vollzogen.

Dieser Entwicklung sollen diese Vorlagen entgegenwirken. Die kürzeren Fristen, die eingeschränkten Einsprachemöglichkeiten, die klare Vertretung des Kindes, dann die Zuständigkeitsordnung, die hier klar geregelt wird, werden eine Verbesserung bringen. Wenn wir die vergangenen Fälle Revue passieren lassen, können wir nicht sagen, es hätte keine Schwierigkeiten gegeben, wenn dieses Gesetz bereits in Kraft gewesen wäre. Aber sie wären kleiner gewesen, und vor allem langandauernde Prozesse sowie die Nichtanerkennung und das wiederholte Infragestellen von Urteilen wären nicht mehr so gut möglich.

In einem Fall von Kindesentführung gab es drei Gerichtsentscheide - einen eines ausländischen obersten Gerichtes und zwei Bundesgerichtsurteile -, die nicht vollzogen worden sind. Das sind natürlich Missstände, die behoben werden müssen. Wir glauben, dass diese beiden Vorlagen eine Verbesserung bringen werden.

Darum bitten wir Sie, auf das Geschäft einzutreten und dieser Vereinbarung zuzustimmen, auf dass hier wenigstens etwas in der richtigen Richtung geschehe.