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Leumann Helen · Ständerat · 2007-12-13

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-13

Wortprotokoll

Seit 1999 unterstützt der Bund das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern mit 1,6 Millionen Franken jährlich. Diese Bundesbeiträge dienen dem Betrieb des musealen Kernbereichs und dabei dem Erhalt der Sammlung. Die befristete Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes soll bis Ende 2011 verlängert werden. Diese Bundessubventionen sollen wie bisher für den Erhalt der Sammlung des Verkehrshauses eingesetzt werden. Aufgrund von Einsparungen im Budget des Bundesamtes für Kultur für die Jahre 2008 und 2009 beantragen wir aber nicht wie bisher 6,4 Millionen Franken, sondern einen leicht tieferen Zahlungsrahmen, nämlich 5,32 Millionen Franken. Eine gänzliche Einstellung der Finanzhilfe an das Verkehrshaus wurde geprüft, jedoch aufgrund der Bedeutung des Verkehrshauses verworfen.

Es handelt sich bei dieser Finanzhilfe um eine Übergangslösung, denn der Bundesrat hat zuhanden des Parlamentes den Entwurf für das Kulturförderungsgesetz verabschiedet, das unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, zum Inhalt hat. Mit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes wird das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz aufgehoben werden.

Bei der äusserst kurzen Beratung in der Kommission wurde auf die Bedeutung des Verkehrshauses, welches das meistbesuchte Museum der Schweiz ist, hingewiesen. Die Kommission beschloss anschliessend einstimmig Eintreten und einstimmig Zustimmung zur Bundeshilfe von 5,32 Millionen Franken.