Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-12-13
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-13
Wortprotokoll
Ich habe letzte Woche einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" eingereicht und möchte Ihnen heute meine Überlegungen dazu mitteilen. Ich bin aus persönlichen Gründen an der Komplementärmedizin interessiert, weil ich damit gute Erfahrungen gemacht habe. Ich habe mich über die Behandlung der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" im Nationalrat informiert und die Debatte in der SGK-SR verfolgt. Auch habe ich in Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in beiden Räten festgestellt, dass die Kernforderungen der Initianten im Parlament breit abgestützt sind. Es geht im Wesentlichen um folgende Punkte:
1. Schul- und Komplementärmedizin sollen vermehrt zusammenarbeiten, Stichwort: integrative Medizin. Beide Systeme haben ihre Stärken und Schwächen, das wissen wir. Sie ergänzen sich aber oftmals, was die Behandlungsqualität erhöht; das ist ein entscheidender Punkt, auch für die Patientinnen und Patienten.
2. Fünf ärztliche Richtungen der Komplementärmedizin müssen in Bezug auf die Grundversicherung sicher neu angeschaut werden, Herr Bundesrat: anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde, traditionelle chinesische Medizin. Dazu braucht es nach meiner Auffassung keine Änderung von Artikel 32 KVG, der den Nachweis von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit mit praxisgerechten wissenschaftlichen Methoden verlangt.
3. Die Verordnung über die Prüfungen für Ärzte verlangt, dass sich die Ärzteausbildung an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Jeder angehende Arzt, jede angehende Ärztin muss im Studium die Grundsätze der komplementärmedizinischen Heilmethoden kennenlernen. Dazu braucht es eben die Ausbildung. Es braucht vielleicht noch etwas mehr Ausbildung, und natürlich muss auch die entsprechende Forschung betrieben werden.
4. Bei nichtärztlichen Therapeuten braucht es schweizweit Diplome und kantonale Berufsausübungsbestimmungen. Dabei geht es nicht um Bürokratie, sondern es geht darum, die Qualität der Behandlungen sicherzustellen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Heute kann in sechs Kantonen - Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt und Wallis - jede Person ohne Vorbedingung und ohne Ausbildung eine Praxis eröffnen. Es ist klar, dass somit Scharlatane machen können, was sie wollen, und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten wird aufs Spiel gesetzt. Es besteht aus meiner Sicht ein öffentliches Interesse an einer einheitlichen Reglementierung. Am einfachsten wäre es, wenn das zuständige Bundesamt für Berufsbildung und Technologie die Diplomierungsarbeiten wiederaufnähme, die der Bundesrat unterbunden hat. Nichtärztliche Therapeuten müssen weiterhin über die Zusatzversicherung abrechnen; das ist klar.
5. Damit der Schatz an traditionellen Heilmitteln erhalten bleibt, braucht es Ergänzungen im Heilmittelgesetz. Die ein Jahr alten Swissmedic-Verordnungen setzen hohe Hürden, obwohl das Heilmittelgesetz in Artikel 14 für die Komplementärmedizin eine vereinfachte Zulassung vorsieht und viele Heilmittel seit Jahren und Jahrzehnten ohne Probleme eingesetzt werden.
Ich persönlich bin zum Schluss gekommen, Herr Bundesrat, dass es einen vernünftigen Verfassungsartikel für Komplementärmedizin braucht. Ohne Verfassungsartikel wird die Komplementärmedizin weiter an den Rand gedrängt, obwohl wir die Komplementärmedizin schon heute in die Gesetze aufnehmen könnten. Fakt ist, dass die gesetzlichen Grundlagen beim Bund und bei mehreren Kantonen in den letzten Jahren verschärft wurden. Es erweckt fast den Anschein, [PAGE 1103] dass auf Bundesstufe verschiedene Entscheide willentlich gegen die Komplementärmedizin ausgelegt wurden, z. B. beim Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung, der Unterbindung nationaler Diplome von Therapeuten und Therapeutinnen durch den Bundesrat oder in der neuen Heilmittelverordnung von Swissmedic.
Ich teile aber die Meinung verschiedener Parlamentarierinnen und Parlamentarier - da setzt auch mein direkter Gegenvorschlag an -, dass der Verfassungsartikel so, wie er jetzt von den Initianten gefordert wird, mit der Forderung nach einer "umfassenden Berücksichtigung der Komplementärmedizin" zu weit geht. Herr Bundesrat, da bin ich mit Ihnen nicht einverstanden: Wenn es um einen Verfassungstext geht und ein Verfassungstext mit dem Begriff "umfassende Berücksichtigung" und ein anderer Verfassungstext ohne das Wort "umfassende" vorliegt, dann ist das nicht dasselbe - das ist nicht dasselbe! Der eine Text wird uns Schwierigkeiten bringen, und der andere Text schafft die Möglichkeit - und zwar für die Legislative und für die Exekutive -, den Verfassungsartikel vernünftig umzusetzen.
Wenn man das Wort "umfassend" in die Verfassung hineinschreibt, so kann man zu viel in diesen Verfassungsartikel hineininterpretieren; das gibt Probleme. Aber auf der anderen Seite ist der Verfassungsartikel der Initianten beliebt und hat an der Urne gute Chancen, angenommen zu werden. Komplementärmedizin wird von vielen Personen genutzt und geschätzt. Sie wurde in den vergangenen Jahren politisch nicht gerade an die Wand gedrängt, aber doch nicht gefördert. Um die Situation der "umfassenden Berücksichtigung" zu entschärfen, habe ich einen direkten Gegenvorschlag eingereicht, der lautet: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin." Folgende Argumente sprechen für meine Fassung:
1. Dem Anliegen der Initianten, dass die Komplementärmedizin auf Verfassungsstufe verankert werden soll, wird Rechnung getragen. Damit kann verhindert werden, dass sie rechtlich weiter an den Rand gedrängt wird.
2. Die Bedenken gegen die "umfassende Berücksichtigung" können ausgeräumt werden. Mit dem direkten Gegenvorschlag erhalten das Parlament in der Gesetzgebung und auch die Exekutive einen grösseren Handlungs- und Ermessensspielraum, wenn sie die Komplementärmedizin berücksichtigen. Herr Bundesrat, die Vormachtstellung der Schulmedizin im Gesundheitswesen bleibt auch mit diesem Verfassungsartikel erhalten.
3. Der Gegenvorschlag verhindert, dass zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls umfassendere, weiter gehende Forderungen gestellt werden können. Die Interpretation, dass alle ärztlichen und nichtärztlichen Methoden in die Grundversicherung aufgenommen werden müssen, ist mit meiner Formulierung schlicht und einfach nicht mehr möglich. An den berechtigten Kernforderungen der Initianten kann festgehalten werden.
Ein weiteres Argument spielt auch noch hinein; Frau Forster hat es schon angesprochen: Wenn Sie jetzt einem Gegenvorschlag zustimmen, haben Sie noch einmal ein Jahr Zeit. Damit hat die Kommission, jetzt zuerst die Kommission des Nationalrates, etwas Zeit, um über einen indirekten oder vielleicht einen verbesserten direkten Gegenvorschlag nachzudenken. Es bietet die Möglichkeit - jetzt muss es halt der Nationalrat tun -, mit den Kantonen noch einmal über diese Geschichte zu sprechen; das ist für mich klar. Es bietet also die Möglichkeit, noch einmal darüber nachzudenken. Im Interesse der Sache tun wir gut daran, dies zu tun.
Ich habe mir überlegt, ob wir schon einmal eine solche Situation gehabt haben. Ich kann mich erinnern: Im Ständerat lag die gleiche Situation vor, als es um die Alpen-Initiative ging. Da kam ein Gegenvorschlag von Herrn Danioth. Der Bundesrat wollte nicht; man wusste, dass die Alpen-Initiative beim Volk Chancen haben würde, man putzte den Gegenvorschlag von Herrn Danioth weg, man glaubte, an der Urne siegen zu können. Es ist dann anders gekommen. Herr Bundesrat, bis heute haben wir grosse Mühe, diese Volksinitiative - die Alpen-Initiative, die damals angenommen wurde - umzusetzen. Wir haben grösste Probleme, sie umzusetzen. Deshalb möchte ich Sie davor warnen, einfach zu sagen: kein Gegenvorschlag, alles weg und die Initiative ablehnen. Ich frage Sie, was Sie machen, wenn die Initiative angenommen wird, wie Sie dann mit der "umfassenden Berücksichtigung" der Komplementärmedizin umgehen. Dann haben wir in diesem Raum - und auch der Bundesrat - wieder Schwierigkeiten. Genau das möchte ich verhindern.
Ich bitte Sie, nicht zuletzt aus sachlichen Überlegungen, aus taktischen Überlegungen und aus Überlegungen über den Zeitgewinn heraus, meinem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen.