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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-12-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-17

Wortprotokoll

Ich möchte Herrn Schiesser für die ausgezeichnete Präsentation danken. Ich habe ihr nichts beizufügen, ausser zwei Ergänzungen, die nicht mit der Präsentation zusammenhängen.

1. Zum Verfahren, mit dem wir hier vorgegangen sind: Das Ganze ist ja ein ausserordentlich technisches Gebiet. Viele werden, wenn sie den Ausdruck "Bucheffekten" hören, zunächst einmal fragen, worum es dabei überhaupt geht. Selbst wenn man sich vertieft damit befasst, ruft eins dem anderen; am Ende muss man Fachleute um sich haben, um zu verstehen, worum es geht. Deshalb haben wir auch das Verfahren, nach dem wir Ihnen diese beiden Projekte präsentieren, entsprechend gewählt. Wir haben die beiden Vorlagen, die zusammenhängen, nur einem ausgewählten Kreis von Sachkundigen und von interessierten Organisationen unterbreitet. Sie finden die Liste dieser Organisationen auf Seite 9338 der Botschaft. Sie sehen dort, dass es 15 Organisationen waren. Wir haben eine gemeinsame Anhörung gemacht und deshalb auf eine Vernehmlassung im [PAGE 1121] eigentlichen Sinne verzichtet. Wir glaubten, dass das der Materie angemessen sei, umso mehr, als eigentlich all diese Organisationen in ihren Stellungnahmen bestätigten, es gebe gesetzgeberischen Handlungsbedarf; alle haben gesagt, dass das, was hier vorgeschlagen werde, den Erwartungen entspreche und die Probleme löse, welche wir in diesem Bereich haben - sie sind von Herrn Schiesser aufgezeigt worden.

2. Was ist aus unserer Sicht hier jetzt eigentlich das Wesentliche? Das Wesentliche ist, dass der vorliegende Entwurf für ein Bucheffektengesetz die sogenannte mediatisierte Wertpapierverwahrung in einen neuen, verlässlichen Rahmen stellt. Der Dreh- und Angelpunkt dieses Entwurfes ist eben die Anerkennung der konstitutiven Wirkung von Einträgen in das Depotkonto, das ist das Zentrale. Dann gibt es natürlich auch im Bereich der Stornierungsregeln Neuerungen. Deshalb ging es uns in erster Linie darum, Rechtssicherheit zu schaffen. Ob dadurch die Transaktionskosten verändert werden, wie Herr David fragt, kann ich Ihnen nicht verbindlich sagen. Ich neige aber dazu, wie Herr Schiesser zu sagen, dass das, was wir Ihnen vorschlagen, effiziente Verfahren sind - auch unter Ausnützung bestehender Informatikmöglichkeiten. Eigentlich sollte die Informatik in der Regel auch effizienzsteigernden Charakter haben. Das könnte dazu führen zu sagen: Mindestens kostet die ganze Übung nicht mehr, aber sie bringt uns mehr Rechtssicherheit.

Der Bundesrat ist mit den Ergänzungen, welche in der Kommission gemacht wurden, einverstanden; er kann sie alle begrüssen, und soweit es feststellbar ist, gibt es keine Minderheitsanträge und auch keine Opposition seitens des Bundesrates gegenüber den Ergänzungen, wie sie von Ihrer Kommission beantragt werden.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf diese Vorlagen einzutreten und sie im Sinne Ihrer Kommission zu behandeln.