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Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-18

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Was wir heute hier behandeln, ist der harmlose Teil einer Revisionsvorlage, die am 14. Juni 2004 gescheitert ist. Es ist der harmlose Teil einer Vorlage, der nach der Trennung vom schwierigeren Teil zügig beschlossen und umgesetzt werden sollte. Ich überlasse es Ihnen zu beurteilen, ob bei einer Vorlage, die von Anfang an das Ziel hatte, nur mehrheitsfähige Elemente zu umfassen, und die dann dreieinhalb Jahre brauchte, bis sie in den Zweitrat kam, noch von "zügig" gesprochen werden kann.

Zur Vorlage selbst und zu den sogenannt mehrheitsfähigen Elementen:

1. Die Viersäulenpolitik soll gesetzlich verankert werden. Die vier Säulen heissen wie folgt: die erste Säule Prävention, die zweite Säule Therapie und Wiedereingliederung, die dritte Säule Schadenminderung und Überlebenshilfe und die vierte Säule Kontrolle und Repression. Sie finden diese Begriffe im neuen Artikel 1a. Die Viersäulenpolitik wird seit vielen Jahren praktiziert und ist weitestgehend anerkannt, bis hin zur Heroinabgabe im Rahmen der Überlebenshilfe und unter klar definierten Bedingungen.

2. Prävention und Jugendschutz sollen gestärkt werden, insbesondere mit der Früherkennung von auffälligem Konsumverhalten sowie mit verschärften Strafbestimmungen für den Versuch von Drogenhandel mit Minderjährigen bzw. in deren Umfeld. Sie finden diesen Teil der Vorlage in einem neuen Kapitel, in den Artikeln 3b bis 3l.

3. Schliesslich geht es um die ärztliche Verschreibung von Cannabismedikamenten. Nur in diesem Zusammenhang befasst sich die Vorlage mit Cannabis. Die grundsätzlicheren Fragen wurden auf später verschoben.

Der Nationalrat hat die Vorlage seiner SGK weitestgehend übernommen und ihr in der Gesamtabstimmung mit 108 zu 65 Stimmen zugestimmt. Ihre SGK hat sich an der Sitzung vom 15. und 16. Oktober dieses Jahres eingehend mit der Vorlage befasst. Sie hat dabei Vertreterinnen der Schwesterkommission angehört. Anschliessend hat sie die Vorlage artikelweise beraten, wobei sich das Schwergewicht der Diskussion auf Artikel 1 konzentrierte. Ich werde bei der Detailberatung darauf zurückkommen. Alle übrigen Anträge der Kommission, die vom Beschluss des Erstrates abweichen, sind eher redaktioneller Natur und Anpassungen an das in der Zwischenzeit in Kraft getretene Medizinalberufegesetz.

Namens der einstimmigen SGK beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage.