Hess Hans · Ständerat · 2007-12-18
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18
Wortprotokoll
Ich muss vorab eine Bemerkung zu meinem Antrag machen. Im deutschen Text ist in Klammern vermerkt: "Rest streichen". Das ist falsch. Im französischen Text ist es richtig. Es bleibt nämlich der Schlusssatz "Der Ertrag aus der Anhebung geht vollumfänglich an die Invalidenversicherung" auch bei meinem Antrag bestehen; das als Vorbemerkung.
Es geht mir mit meinem Antrag überhaupt nicht darum, die Regelung zu verzögern oder gar zu verhindern. Sie können heute statt dem Beschluss der Kommission meinem Antrag zustimmen, und die Vorlage erleidet überhaupt keine Verzögerung. Ich darf daran erinnern, dass unser Rat am 14. März 2005 diskussionslos und einstimmig meine Motion 04.3655, "Änderung des Mehrwertsteuergesetzes", angenommen hat. Diese Motion verlangt die Beseitigung der Diskriminierung des Gastgewerbes gegenüber dem Detailhandel. Bekanntlich hat auch der Bundesrat diesem Vorstoss zugestimmt. Der Vorstoss war ebenfalls für die Behandlung durch die WAK-NR traktandiert, wurde dann aber so lange sistiert, bis entschieden ist, wie die Mehrwertsteuer revidiert werden soll.
Nach meiner Meinung stellt die von der Kommission vorgeschlagene Regelung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung äusserst interessante, aber auch schwierige verfassungsrechtliche Fragen. Ich frage mich nämlich, warum Herr und Frau Schweizer, unabhängig vom jeweiligen konkreten Verkaufspreis, bei einem Restaurantbesuch für zwei Flaschen Mineralwasser 2,5-mal so viel zur Sanierung der IV beitragen sollen, wie wenn sie die beiden gleichen Flaschen Mineralwasser im Detailhandel beziehen und auf einer Bank am See trinken. Die Tatsache, dass die von der Kommission vorgeschlagene Regelung aber zu diesem nicht nachvollziehbaren Ergebnis führt, beweist, dass die Höhe des zu bezahlenden IV-Zusatzbetrages nicht vom Einkommen von Herrn und Frau Schweizer abhängt, sondern vom Ort der Konsumation. Diese rechtsungleiche Behandlung gleicher Produkte und/oder Dienstleistungen führt zu einer zusätzlichen, massiven Diskriminierung des Gastgewerbes gegenüber dem Detailhandel.
Neben der Ungleichbehandlung in Sachen Mehrwertsteuer profitiert der Detailhandel zusätzlich von der Tatsache, dass er für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle - Verpackungsmaterial der im Freien konsumierten Speisen usw. - zum grössten Teil nicht selber aufkommen muss; für die entsprechenden Kosten kommt unfreiwillig die öffentliche Hand auf. Ich frage Sie: Können, wollen, dürfen wir grundlos so massiv in den Wettbewerb zwischen einzelnen Wirtschaftszweigen eingreifen, können wir als Gesetzgeber wirklich verantworten, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, die nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zumindest problematisch ist? Anstatt einer Angleichung der Mehrwertsteuersätze, wie wir das mit meiner Motion (04.3655) verlangt haben, öffnen wir mit dem Antrag unserer Kommission die Schere noch weiter. Das darf aber nicht unser Ziel sein.
Nach meinem Wissensstand haben sich der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, Hotelleriesuisse und vor allem Gastrosuisse als führender nationaler Verband für Hotellerie und Restauration mit mehr als 20 000 Mitgliedern eindeutig gegen eine proportionale Erhöhung ausgesprochen; auch der Schweizerische Tourismusverband hat sich dieser Haltung angeschlossen. Diese Organisationen würden sich jedoch einer linearen Erhöhung nicht widersetzen. Angesichts der allgemeinen Problematik dieser Vorlage und der zwingend notwendigen Volksabstimmung - mit erforderlichem Volks- und Ständemehr - müssen wir alles unternehmen, um jede vermeidbare Opposition zu vermeiden.
Noch im Verlauf des Monates Dezember dieses Jahres dürfte die Auswertung des extrem breit ausgelegten und sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Steuerverwaltung äusserst aufwendigen Vernehmlassungsverfahrens in Sachen Mehrwertsteuerrevision veröffentlicht werden. Es sollen weit mehr als 500 Stellungnahmen eingereicht worden sein. Ich kann mit Sicherheit sagen, dass keine der mehreren vorgeschlagenen Varianten eine Vergrösserung der Diskriminierung des Gastgewerbes gegenüber dem Detailhandel vorsehen wird, der in ständig grösser werdendem Umfang reine Substitutionsprodukte für gastgewerbliche Leistungen - "Ready to cook"- und "Ready to eat"-Produkte - verkauft. Zu den im Zusammenhang mit dem Antrag der Kommission zu diskutierenden Fragen konnte also im Rahmen der Vernehmlassung leider nicht Stellung genommen werden, was bei den Vernehmlassungsteilnehmenden kaum auf grosses Verständnis stossen dürfte.
Zu Beginn des zweiten Semesters 2008 dürfte die Botschaft des Bundesrates für die Neuorganisation der Mehrwertsteuer veröffentlicht werden. Herr Bundesrat Merz hat sich kürzlich in einem Artikel in der "NZZ" erneut klar für einen Einheitssatz ausgesprochen. Einen Tag vor der Beschlussfassung durch die Kommission hat die Eidgenössische Finanzkontrolle einen Bericht veröffentlicht, in dem sie sich aus verschiedenen Gründen - z. B. schlechte Eignung für eine Einkommensumverteilung, schwierige Abgrenzungsprobleme, hohe Kosten für den Vollzug - klar für die Abschaffung des reduzierten Satzes ausgesprochen hat. Unsere Kommission will diesen reduzierten Satz nun nicht nur nicht abschaffen, sondern die Satzdifferenz vielmehr noch massiv vergrössern. Es dürfte für die Bevölkerung äusserst schwierig sein zu verstehen, warum der zuständige Bundesrat einen Einheitssatz einführen, der Ständerat - sollte sich die Meinung unserer Kommission im Plenum durchsetzen - aber gleichzeitig den Unterschied zwischen dem tiefsten und dem höchsten Mehrwertsteuersatz von heute 5,2 Prozentpunkten auf neu 5,5 Prozentpunkte vergrössern will. Die Umsetzung des Antrages unserer Kommission würde uns nicht nur aus verfassungsrechtlichen, sondern auch aus vielfältigen praktischen, abstimmungstechnischen Gründen vor kaum lösbare Probleme stellen.
Ich ersuche Sie daher, den Antrag der Kommission auf proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die IV-Zusatzfinanzierung abzulehnen und dafür meinem Antrag auf entsprechende lineare Erhöhung zuzustimmen. Eine lineare Erhöhung ist meiner Meinung nach vorzuziehen, weil diese die verzerrende Wirkung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze verringert. Es mag sein, dass der Begriff "proportional" in der Politik in der Regel den besseren Klang hat als "linear". Im vorliegenden Fall ist aber gerade das Gegenteil die bessere Lösung: Die lineare Lösung muss der proportionalen Lösung aus Gründen der Gleichbehandlung vorgezogen werden.
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