preparatory:AB 82656
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im Hinblick auf eine langfristig ausgeglichene Finanzierung in seiner Botschaft zur 5. IV-Revision eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 Prozent und in seiner Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung in Artikel 130 Absatz 3bis eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für die Sanierung der IV vorgeschlagen. Das war die ursprüngliche Situation; Sie haben bereits vom Bundesrat gehört, dass er sich inzwischen unserem Beschluss anschliesst. Die SGK-NR hat ihrem Rat bereits vorgeschlagen, in Ziffer 14 Artikel 130 Absatz 2 die Mehrwertsteuer zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2016 vorübergehend proportional zu erhöhen. Ihre Kommission teilt die Überlegungen der SGK-NR. Letztlich hat auch der Nationalrat - zumindest vor der Gesamtabstimmung - beschlossen, die Zusatzfinanzierung mit einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung vorzunehmen; dies in Kürze aus folgenden Überlegungen:
Die IV wird heute vor allem über Lohnbeiträge und Mittel der öffentlichen Hand finanziert. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer hat den Vorteil, dass eine neue Finanzierungsquelle erschlossen wird und damit die Finanzierung künftig breiter abgestützt ist. Die Besteuerung über die Mehrwertsteuer betrifft den Konsum; somit werden sämtliche Einkommen belastet, also auch jene der Nichtbeitragspflichtigen. Die Mehrwertsteuer hat zudem den Vorteil, dass sie weder unmittelbar auf den Löhnen noch auf den Investitionen oder den Exporten lastet.
Obwohl die vorgeschlagene Erhöhung zu einer Mehrbelastung der Privathaushalte führt, sind die sozialpolitischen Auswirkungen gemäss Ihrer Kommission tragbar. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die der SGK-NR vorgelegt worden sind, beläuft sich die potenzielle Mehrbelastung pro Jahr für Haushalte mit einem Einkommen von rund 38 000 Franken auf etwa 145 Franken.
[PAGE 1140]
Die von der Kommission vorgeschlagene prozentuale Erhöhung wurde anhand von aktualisierten Zahlen errechnet. Mit einer proportionalen Erhöhung von 0,5 bzw. je 0,2 Prozentpunkten liegt das Ergebnis der IV-Betriebsrechnung im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 bei einem Minus von 206 Millionen Franken pro Jahr. Die Entwicklung des Jahresergebnisses der IV mit der Mehrwertsteuererhöhung wird von einem Minus im Jahr 2010 zu einem leicht positiven Ergebnis im Jahr 2016 mutieren. Das heisst, bis ins Jahr 2016 sollte eine ausgeglichene Betriebsrechnung erzielt werden können. Dabei möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Zahlen auf Schätzungen bzw. auf Modellrechnungen beruhen, die aufgrund heutiger Gegebenheiten erstellt worden sind. Ehrlicherweise muss gesagt werden, dass wir nicht voraussehen können, wie sich die Situation in den nächsten sieben Jahren entwickeln wird. Die Zahlen beruhen auf den heute verfügbaren Elementen; darauf abgestützt wurden Projektionen in die Zukunft gemacht.
Die Kommission hat sich aus politischen Gründen der SGK-NR respektive dem Beschluss der Grossen Kammer angeschlossen; verschiedene Kolleginnen und Kollegen aus der Kommission haben schon darauf hingewiesen. Ein Antrag, wie er Ihnen jetzt von Kollege Hess vorgelegt worden ist, lag in der Kommission nicht vor. Ich bin dankbar, wenn Herr Hess ihn zuerst begründet. Ich werde Ihnen nachher möglicherweise noch meine eigenen Überlegungen dazu darlegen.