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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2000-11-29

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Es geht hier um eine wichtige Frage. Es besteht etwelche Verunsicherung bei den Stromproduzenten, insbesondere bei den Inhabern von Kleinkraftwerken, Gemeinden, Kehrichtverbrennungsanlagen mit Verstromung usw., über die Belastung mit Durchleitungsgebühren, wenn ein Grossteil des Stromes selber konsumiert oder auf einer unteren Netzebene verbraucht wird. Zur Beunruhigung beigetragen hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke mit seiner Kalkulation, dass die Netzgebühr auf diesen Ebenen für diese Art von Produktion zwischen 9 und 17 Rappen pro Kilowattstunde betragen könne.

Dies hat die Kommission veranlasst, hier im Gesetz einige Präzisierungen anzubringen, wonach nur die effektiv beanspruchten Netze verrechnet werden dürfen, und zwar im Verhältnis zu den effektiven Strommengen und zu den beanspruchten Leistungen. Herr Leutenegger hat diesen Antrag bekämpft und gesagt, auch die Nichtbezüger müssten zur Bereitstellung beitragen und Kosten decken. Wir sind auch der Ansicht, dass Leistungsbereitstellung verrechnet werden darf. Aber ich denke, der Antrag der Mehrheit zielt eben darauf, dass hier die Verrechnung in einem Verhältnis zur effektiv beanspruchten Leistung und zu den effektiv durchgeleiteten Strommengen stehen muss. Das heisst, es geht nicht an, eine ganzjährige Leistung zu verrechnen, wenn diese Leistung effektiv vielleicht nur während weniger Stunden pro Jahr beansprucht wird.

Wir möchten festhalten, dass bei der dezentralen Einspeisung aus verschiedenen Quellen - die Wärme-Kraft-Koppelung wurde genannt, es geht aber auch um Kleinwasserkraftwerke, Windkraftwerke, Solarkraftwerke - all diese Anlagen tendenziell zur Versorgungssicherheit und zur Netzstabilität beitragen. Sie führen auch zu einer Entlastung der Hoch- und Höchstspannungsnetze. Sie sorgen damit nebenbei auch für eine Reduktion der Stromverluste im Höchstspannungsnetz, weil bei kleinerer Beanspruchung dieser Leitungen die Verluste sinken.

Es ist so, dass im Ausland die dezentralen Einspeiser eine Abgeltung dafür bekommen, dass sie die Netze entlasten und die Durchleitungskapazitäten schonen. Dies ist zweifellos auch in der Schweiz angebracht, muss dann aber in der Verordnung vom Bundesrat geregelt werden; dazu geht unser Gesetzesvorschlag nicht ins Detail.

Wir bitten Sie also, in Absatz 2 der Mehrheit zu folgen. Bei Absatz 3bis ist unsere Fraktion nicht einhelliger Meinung. Eine Minderheit befürchtet, dass die Enteignung von städtischen Werken durch überregionale Netze auf Anordnung des Bundes etwas zu weit geht. Aber der Grundsatz der Harmonisierung der Netzgebühren, auch überregional, ist bei uns unbestritten.