Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-11-29
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29
Wortprotokoll
Wir müssen uns heute nochmals mit etwas befassen, über das National- und Ständerat in der ersten Lesung bereits verbindlich entschieden haben. Beide Räte haben in der ersten Lesung einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft zugestimmt. Im Nachhinein - sichtlich aus Verärgerung über den Ausgang der Abstimmungen vom 24. September 2000 - wird der im Frühjahr bereits einmal abgelehnte Antrag wieder eingebracht, die Netzgesellschaft sei öffentlich-rechtlich als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft auszugestalten.
Erlauben Sie mir hier die Bemerkung, dass mit diesem Vorgehen das Differenzbereinigungsverfahren arg strapaziert wird, denn grundsätzlich gibt es in dieser Frage zwischen National- und Ständerat gar keine Differenz. Der Ständerat hat lediglich die von beiden Räten verbindlich verabschiedete privatrechtlich organisierte Gesellschaft noch im Detail etwas ausgestaltet, aber eine grundsätzliche Differenz besteht nicht.
In Anbetracht der Bestrebungen, dass die Netzgesellschaft von den jetzigen Eigentümern die Übertragungsnetze dann übernehmen, ja sogar enteignen können soll, bedeutet das Vorgehen, das jetzt beantragt wird, nichts anderes als eine Verstaatlichung der Übertragungsnetze im Hochspannungsbereich. Sie stehen also letztlich vor einer staats- und gesellschaftspolitischen Grundsatzfrage. Die Antwort scheint mir und der FDP-Fraktion klar. Wir haben anderweitig wesentliche Staats- und Regiebetriebe mit monopolistischer Stellung abgeschafft. Wir haben Swisscom, Post, SBB und Ruag in die Freiheit entlassen, und nun kommt man und will eine neue staatliche Monopolgesellschaft schaffen. Dies ist umso weniger nötig, als auch sachlich überhaupt kein Bedürfnis besteht.
Die privaten Eigentümer der Netz- und Hochspannungsbereiche haben während Jahrzehnten bewiesen, dass sie ihr Metier beherrschen. Sie haben mit Verantwortungsbewusstsein und Sachverstand ein Übertragungsnetz geschaffen, das bezüglich Versorgungssicherheit seinesgleichen suchen kann. Sie bieten Gewähr, dass sie innerhalb der neuen nationalen Netzgesellschaft oder im Verbund mit ihr diese Versorgungssicherheit auch für die Zukunft sicherstellen. Auswüchse, wie sie da beschrieben werden, hat es nie gegeben und wird es auch künftig nicht geben. Betrachten Sie die Formulierungen im EMG: Das Regelwerk, das wir hier für die privat ausgestaltete Aktiengesellschaft schaffen, ist viel zu eng. Ein Missbrauch der Monopolstellung der Netzgesellschaft ist zum Vornherein nicht möglich.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen und sich auch durch Referendumsdrohungen darin nicht beirren zu lassen. Gleichzeitig erkläre ich im Namen der Fraktion auch Zustimmung zum Einzelantrag Schneider bezüglich der Vertretung im Verwaltungsrat.