Hess Hans · Ständerat · 2007-12-19
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-19
Wortprotokoll
Unser ehemaliger Kollege Jean Studer verlangte mit seinem Vorstoss vom 7. Oktober 2004, das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sei derart abzuändern, dass Dritten über Betreibungen, die der Gläubiger nach Rechtsvorschlag des Schuldners nicht weiterführt, keine Kenntnis mehr gegeben werden kann.
Die Initiative versucht, zwei Interessen miteinander zu vereinbaren: Einerseits kann der Gläubiger eine Betreibung so einfach einleiten wie bisher, und andererseits muss der Schuldner nicht auf unbegrenzte Zeit unter einem Zahlungsbefehl leiden, wenn eine Betreibung, gegen die er Rechtsvorschlag erhoben hat, ohne Folge bleibt.
Unsere Kommission kommt zum Schluss, dass das geltende Gesetz bezüglich der Interessen des Gläubiger- und Publikumsschutzes einerseits und bezüglich des Daten- und Schuldnerschutzes andererseits genügend differenziert ist. Somit werden die Anliegen, die der Verfasser der parlamentarischen Initiative im Visier hatte, bereits mit der heutigen gesetzlichen Regelung genügend abgedeckt. Wir haben verschiedene Fachorganisationen ins Vernehmlassungsverfahren mit einbezogen, so die Schweizerische Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten, die Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und den der Verband der Schweizerischen Inkassotreuhandinstitute. All diese Organisationen sehen bei einer allfälligen Revision des Gesetzes im Sinne der parlamentarischen Initiative keine positiven Wirkungen für die Praxis. Einzig der Datenschutzbeauftragte begrüsste die Initiative. Die Überlegungen des Datenschutzbeauftragten genügten aber nicht, um unsere Kommission von der Notwendigkeit einer Gesetzesrevision zu überzeugen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.