Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-12-20
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-12-20
Wortprotokoll
Die Vorlage als solche ist von Herrn Lombardi umfassend dargestellt worden, ich will dem gar nichts beifügen. Ich will mich auch noch nicht zur Höhe der Versicherungssumme äussern. Denn für den Fall, dass Sie eintreten und den Rückweisungsantrag ablehnen, gibt es dazu noch spezielle Anträge.
Sagen will ich, dass das Prinzip der Versicherung oder der Regelung des Schadenersatzes nach einem allfälligen Unfall in einem Kernkraftwerk nicht geändert wird. Das Prinzip war schon im bisherigen Gesetz das folgende: Haftung mit dem eigenen Vermögen auf der ersten Stufe, Versicherungspflicht bis zum Betrage X auf der zweiten Stufe - wir schlagen jetzt 1,8 Milliarden Franken vor, Sie können nachher über die Höhe der Summe diskutieren. Auf der dritten Stufe, das darf man eben nicht ausblenden, wird jeder Schaden, der betragsmässig darüberliegt, notwendigerweise von der Allgemeinheit bezahlt. Sie haben es vorher gesagt: Der Bund hat die Möglichkeit, spezielle Regelungen dazu zu treffen, indem er dann wieder andere Finanzträger einschliessen kann.
Letztlich geht es in der Diskussion, die wir zum Rückweisungsantrag führen, ja darum: Soll diese dritte Stufe tatsächlich bestehen bleiben oder nicht? Die Bemühungen, die Versicherungspflicht so umfassend wie möglich festzulegen, haben ja eigentlich zum Zweck, dass die Allgemeinheit bei einem Schaden nicht zum Zuge kommt. Da muss ich sagen: Wir wollen mit dieser Vorlage eben nicht Kernkraftpolitik betreiben. Wenn wir hier eine Summe vorschlagen würden, die auf dem Versicherungsmarkt nicht erhältlich ist, hätte das nämlich zur Folge, dass ein Kernkraftwerk gar nicht betrieben werden könnte. Denn die Versicherungssumme XY - eine sehr grosse Summe von weit über 4 Milliarden Franken - wäre auf dem Markt nicht erhältlich. Von daher sind solche Ideen oder Anträge letztlich eigentlich doch kernkraftpolitische Beiträge. Ich geissle das nicht. Ich erinnere mich an die Beratung des Kernenergiehaftpflichtgesetzes im Nationalrat, weil es das erste Geschäft war, bei dem ich Kommissionssprecher sein durfte, zum ersten Mal die ganze Objektivität in meiner Seele zusammennahm, diese Erfahrung machte und eben solche Anträge ablehnen musste oder durfte. Ich [PAGE 1191] weiss noch, dass schon damals dieser Versuch gestartet wurde.
Heute müssen wir uns - ob wir nun für oder gegen Kernkraftwerke sind - doch eingestehen: Es gibt in der Schweiz Kernkraftwerke, es gibt sie, sie sind real existierend. Was ist, wenn ein solcher Schaden von einem dermassen grossen Ausmass geschieht? Die Öffentlichkeit kommt zum Zuge. Das dürfen wir einfach nicht ausblenden. Wir müssen auch sehen, dass es das in anderen Bereichen auch gibt. Ich will die Bereiche nicht konkret, sondern nur vom Denkansatz her miteinander vergleichen. Ich meine, beim Grounding der Swissair sind auch die Allgemeinheit und die Kantone eingestanden. Wie wäre das - rein theoretisch gesehen, verstehen Sie das nicht falsch - bei einem UBS-Grounding? Würde da für gewisse Schäden letztlich nicht mindestens indirekt auch die Öffentlichkeit einspringen müssen? Hier, bei der Kernkraft, haben wir das auch immer explizit gesagt: Falls es zu einem solchen Schaden kommt, kommt die Öffentlichkeit zum Zuge.
Das sehen Sie, wenn Sie sich das Votum von Frau Fetz von gestern in Erinnerung rufen. Sie hat nämlich gesagt, Kernkraftwerkunfälle hätten eine potenzielle Schadensumme von 4300 Milliarden Franken. Ich will jetzt nicht über diese Summe sprechen, da gibt es eben Professoren, die solche Gutachten machen und sich dafür bezahlen lassen. Wenn wir uns jetzt aber vorstellen, der Schaden würde tatsächlich in dieser Höhe ausfallen, dann ersehen wir nur schon daraus, dass wir dem mit gewöhnlichen Gesetzgebungen, mit Versicherungssummen ja gar nicht beikommen können. Von daher müssen wir uns einfach eingestehen: Wir als Öffentlichkeit haben einzutreten, wenn es einen solchen Schaden gibt. Wenn man das vermeiden will, kann man das nicht via Regelung im Haftpflichtrecht tun, sondern dann soll man gegen die Kernenergie sein, dann soll man bei den nächsten Gesuchen, die ja auch ins Parlament kommen, sagen: "Wir wollen keine Kernkraftwerke." Dann kann ein solcher Schaden vermieden werden.
Aber jetzt haben wir solche Kernkraftwerke, und wir wollen die jetzige Haftpflichtregelung verbessern. Es wurde ja anerkannt, dass sie verbessert wird; es wird von 1 Milliarde Franken auf 1,8 Milliarden Franken aufgestockt. Es gibt andere Vorteile - sie wurden vorher genannt -, so im Gerichtsverfahren, vor allem aber auch im Verhalten des Auslandes. Von daher erachtet der Bundesrat diese Vorlage als eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.