Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-12-20
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-20
Wortprotokoll
Die Umstände bringen es mit sich, dass ich in verschiedenen Eigenschaften zu diesem Geschäft rede.
Ich war Präsident der Subkommission und gleichzeitig Präsident der Kommission für Rechtsfragen zu der Zeit, als die parlamentarische Initiative Hofmann Hans 02.436 besprochen und beraten wurde. In diesem Zusammenhang ist für Sie alle wichtig, Folgendes zu wissen: Die Subkommission einerseits und die Kommission andererseits wurden nur im Rahmen derjenigen Vorgaben tätig, die die parlamentarische Initiative Hofmann Hans von ihrem Wortlaut aus erfasste. Die von Herrn Hofmann in seiner parlamentarischen Initiative genannten Anliegen waren detailliert und befassten sich in ihrer Gesamtheit mit dem, was man unter dem Stichwort "Missbrauch des Verbandsbeschwerderechtes" beurteilen konnte. Über diese Punkte hat Ihre Subkommission befunden. Ihre Subkommission konnte aber nicht über andere Fragen befinden, die ebenfalls einen Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht besassen. Insbesondere konnte sie nicht darüber befinden, ob, wie nun in der Volksinitiative einerseits und der Standesinitiative Aargau andererseits angeführt wird, ein Verbandsbeschwerderecht bei bestimmten Entscheidungen, die demokratisch gefällt wurden, überhaupt besteht oder nicht. Dies konnte nicht Gegenstand der Behandlung der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans sein und war es auch nicht.
Wir konnten nicht in das materielle Umweltrecht eingreifen. Herr Kollege Frick hat zutreffend erklärt, dass es eben auch bezüglich des Verbandsbeschwerderechtes Anliegen gibt, die im materiellen Recht begründet sind, die einer Änderung, zumindest einer Überprüfung hinsichtlich einer Änderung, bedürfen. Es wäre also falsch zu sagen, mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans sei die Gesamtheit der Fragen gelöst worden. Wir konnten es nicht tun, weil es damals nicht Aufgabe der Kommission war.
Die zweite Eigenschaft, in der ich zu diesem Geschäft rede: Ich war - und bin immer noch - Mitglied der Kommission für Rechtsfragen und war demzufolge auch dabei, als über diese Initiative diskutiert wurde. Es wurde ausgeführt, dass bezüglich der Initiative selbst abgestimmt wurde, ob sie zur Annahme zu empfehlen sei oder nicht. Es wurde dort ein Beschluss gefasst, der 2 Enthaltungen enthielt und mit dem [PAGE 1202] man sich im Verhältnis von 7 zu 3 Stimmen für eine Ablehnung aussprach. Die genau gleiche Kommission hat aber über eine ihr gleichentags vorliegende Standesinitiative Aargau 04.310 befunden, die - und das ist vielleicht für Sie interessant zu hören - unter anderem folgenden Wortlaut hat. Es wird gesagt, die Initiative des Kantons Aargau wolle den Auftrag erteilen, dass das Parlament insbesondere folgende Anliegen aufzunehmen habe; dann steht dort wörtlich: "Verbandsbeschwerden sind bei Projekten auszuschliessen, zu denen rechtskräftige Volksentscheide (eventualiter: Parlamentsentscheide evtl. mit qualifiziertem Mehr) vorliegen." Also genau das Gleiche, das wir auf der einen Seite verneint haben, wurde auf der anderen Seite bejaht. Es wurde bereits gesagt, dass demzufolge von unserer Kommission Handlungsbedarf an sich gesehen wird.
Nun komme ich in die Rolle als Ständerat und auch als Bürger. Das Institut des Gegenvorschlags ist etwas, was dem Parlament in Fragen gegeben ist, bei denen das Parlament die Meinung hat, es könne durch einen Gegenvorschlag eine Lösung bringen, die in der betreffenden Frage gegebenenfalls eine Einigung, zumindest aber eine Klärung herbeiführen kann. Wenn wir sagen, wir verweigern uns dem Auftrag, einen solchen Gegenentwurf zu beschliessen, weigern wir uns auch, die Verantwortung zu übernehmen, dass diese im Gesetz vorgesehene Rolle des Vermittelns in solchen Situationen von uns wahrgenommen wird. Auf der einen Seite zu sagen, wir lassen über etwas abstimmen, gleichzeitig auf der anderen Seite aber zu sagen, genau bezüglich dieser Frage bestehe Handlungsbedarf, ist nicht richtig. Denn genau dies ist nämlich eine Verweigerung des Versuchs, in solchen Situationen Klärungen und Lösungen herbeizuführen. Wenn ich gerade uns Ständeräte ansehe, sehe ich, dass wir in verschiedenster Hinsicht bewiesen haben, dass wir in der Lage sein können, in solchen Situationen Lösungen zu finden. Es war und ist das Bemühen in verschiedenen Kommissionen, dies in verschiedenen Situationen auch konkret zu tun. Ich frage mich, ob sich gerade in diesem Fall eine Verweigerung nur schon des Bemühens, eine Lösung zu suchen, mit unserer Rolle vereinbaren lässt. Warum das?
Wenn wir alle - und da kann ich wohl voraussetzungslos sagen: alle - über etwas in unserem Staat stolz sind und es als ganz spezifisch nur bei uns geltend betrachten, ist es die Ausgestaltung der Demokratie. Diese lebt auch davon, dass das Vertrauen der Bürger in die Demokratie uneingeschränkt ist. Der Umstand, dass Organisationen sich in diesen demokratischen Prozess einbinden lassen - das ist in keiner Art und Weise kritisierend gemeint -, wirft bei vielen Leuten Fragen auf; das ist ein Faktum. Selbstverständlich bejahen auch wir den Rechtsstaat. Selbstverständlich sind auch wir der Auffassung, dass demokratisch gefällte Entscheidungen Recht sein müssen. Warum haben wir nun aber im Gesetz das Behördenreferendum vorgesehen? Wäre es nicht Aufgabe des Staates, in solch diffizilen Situationen zu sagen, es sei primär Aufgabe des Staates, eine Durchsetzung des Rechtes zu erreichen? Sollte er also das Erheben von Beschwerden nicht selbst wahrnehmen, statt es Verbänden zu überlassen? In der Umweltschutz-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetzgebung ist das vorgesehen. Wenn sich der Staat dieser Aufgabe nicht annimmt und sie an Dritte delegiert, entledigt er sich einer Aufgabe, was nicht richtig ist und unter demokratischen Gesichtspunkten problematisch sein könnte.
Es wird nun die Frage aufgeworfen, ob die Zeit reichen würde, um einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Das zieht eine weitere Frage nach sich, nämlich folgende: Trifft dieser Hinweis, man könne aus Zeitgründen keinen Gegenentwurf machen, überhaupt das Problem? Ist nicht schon das Institut des Gegenentwurfes an sich so ausgestaltet, dass auch Gegebenheiten rechtlicher Art vorhanden sind, um dieses Zeitelement zu erfassen? Das trifft zu! Wir haben die Möglichkeit, einen Erlassentwurf auszuarbeiten, und ein solcher ist wiederum Ausgangspunkt für eine mögliche Fristerstreckung. Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit, uns Zeit zu nehmen, wenn wir das Bemühen zeigen, etwas machen zu wollen.
Nun lautet die Frage: Gelingt es uns, bis zur Sommersession 2008 einen Erlassentwurf auszuarbeiten? Selbstverständlich! Auf der einen Seite hat die Kommission für Rechtsfragen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans in der Tat ein gewisses Know-how erworben. Auf der anderen Seite haben wir im Rahmen dieser Debatte Anhörungen durchgeführt, Professoren angehört. Uns liegen bereits formulierte Vorschläge über einige der wesentlichsten Punkte, die Gegenstand des Gegenentwurfes sein könnten, konkret vor, beispielsweise das Anliegen, dass bei demokratischen Entscheiden das Behördenreferendum eine gewisse Ausschliesslichkeit beanspruchen kann; es ist doch nicht problematisch, das gesetzestechnisch zu formulieren. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen im Verlaufe dieser Debatte sagen, wie ein solcher Gesetzestext aussehen sollte. Wenn Sie sagen, die Frage der Bestandesgarantie sei schwierig zu formulieren, dann kann ich Ihnen sagen, dass 25 Baugesetze der Kantone solche Formulierungen enthalten.
Warum soll uns das nicht gelingen? Ob es uns gelingt, weiss ich nicht; aber ich weiss, dass wir bei einer seriösen Prüfung in der Lage sein werden, Ihnen zeitgerecht zu sagen: Es ist uns möglich, und der Vorschlag sieht so und so aus. Oder dann können wir Ihnen sagen: Wir kapitulieren. Ich bin aber sicher, dass es uns gelingen wird.
Darum glaube ich: Wenn wir unsere Verantwortung wahrnehmen, gerade auch in emotional sehr sensiblen Bereichen eine Klärung der Gegebenheiten und eine Einigung der zerstrittenen Kräfte herbeizuführen, wenn wir versuchen, die Brückenbauerfunktion, die wir schon x-mal erfolgreich ausgeübt haben, auch diesmal wahrzunehmen, dann müssen wir dem Antrag Frick zustimmen. Es wird uns nicht reuen; wir können uns dann sagen, dass wir die Verantwortung gepackt haben, um in dieser Sache eine vermittelnde Lösung vorzuschlagen.