Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-11-29
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29
Wortprotokoll
Bei der Schiedskommission fragt es sich, ob sie nur über Streitigkeiten entscheiden und nur auf Beschwerde hin tätig werden soll oder ob damit ein Kontrollorgan gemeint ist, das weiter gehende Aufgaben und Kompetenzen hat.
Wir sind der Meinung, dass die Kommission nur dann tätig werden soll, wenn Differenzen zu schlichten sind. Die Kommission soll nicht eine Behörde werden, die von sich aus aktiv wird und beispielsweise Durchleitungsverfügungen unter die Lupe nimmt. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, dann wird [PAGE 1295] die betroffene Partei mit Sicherheit Beschwerde ergreifen. Das ist der Zeitpunkt, in welchem die Kommission tätig werden soll.
Die Kann-Formulierung des Ständerates birgt zudem eine gewisse Unsicherheit. Je nachdem, wie die Kommission ihre Aufgabe versteht, baut sie eine Kontrollorganisation mit entsprechenden Kosten und Aktivitäten auf. Insofern ist die Formulierung zu wenig präzise.
Die Fassung des Bundesrates enthält bereits die Kompetenz zu einer gewissen Eigenständigkeit, indem die Kommission im Bedarfsfall die Durchleitung sowie die Vergütung für die Durchleitung verfügen kann. Das sollte genügen.
Wir bitten Sie, der Mehrheit, d. h. der Fassung des Bundesrates, zuzustimmen.