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Fetz Anita · Ständerat · 2008-03-04

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-04

Wortprotokoll

Ich wollte mich eigentlich nicht auch noch einbringen, weil meine Kolleginnen glasklar, kompetent und vertieft dargestellt haben, warum der Minderheitsantrag der richtige ist. Aber nach den gehörten Voten glaube ich, Ihnen doch noch zwei Dinge mitgeben zu müssen.

All jenen, die sich nicht mit dem Spezialdossier befassen - das ist ja bei den Gesundheitsvorlagen immer das Problem, dass sie kompliziert sind -, möchte ich versuchen zu zeigen, was, vereinfacht gesagt, der Unterschied zwischen den Fassungen von Mehrheit und Minderheit ist. Beide wollen die Kostenwirksamkeit und die Effizienz in der Pflege zwischen Spitalaufenthalt und Wiedergenesung erhöhen bzw. Langzeitpflege und chronische Krankheiten vermeiden, also kostengünstig handeln. Die Minderheit sieht einfach etwas mehr die praktische Seite, wie dies geschehen soll. Kollege Stähelin hat die Angst zum Ausdruck gebracht, dass dieser Systembruch nicht mehr kontrolliert werden könne. Dazu möchte ich einfach sagen: Wenn wir die Akut- und Übergangspflege, die ja ärztlich verordnet und mit dem Antrag Maissen erst noch zeitlich beschränkt wird, nicht anders behandeln als die Langzeitpflege, dann entsteht ein gewaltiger Anreiz für eine "Rück-Hospitalisierung" - das passiert nämlich in der Praxis! Kollege David, die Beteiligung beträgt dann nicht 20 Franken, sondern 20 Prozent! Das können gewaltige finanzielle Unterschiede sein.

Das muss man sich einmal praktisch vorstellen, wie es ist, wenn jemand aus dem Spital kommt. Wir wollen ja, dass die Spitalaufenthalte durch die DRG-Fallpauschalen kürzer werden, und zwar aus Kostengründen, aber auch aus menschlichen Gründen, weil es sinnvoller ist, wenn man im gewohnten Umfeld gepflegt wird. Ganz abgesehen davon ist die Spitex-Pflege und die Pflege zu Hause wesentlich günstiger als die Pflege im Spital. Also, da kommt jetzt jemand aus dem Spital, und dann muss er betreut werden. Wenn jetzt der Kostendruck durch die Beteiligung zu hoch wird, dann ist das Risiko, dass er wieder hospitalisiert werden muss, enorm gross. Sie blenden nämlich bei Ihren Systemüberlegungen dauernd das menschliche Umfeld aus, das erlaube ich mir hier einmal zu sagen. Es sind die Angehörigen, die dann entsprechend einspringen müssen, um das abzusichern. Und alle diejenigen, die in ihrem Umfeld selber davon betroffen sind, kennen das - wir sind ja in einem Alter, in dem das jetzt häufiger passiert, weil wir ja die "Sandwich-Generation" sind: Man hat meistens Eltern, die jetzt zum Teil in diese Phase kommen können. Die Dauerbelastung für die Angehörigen ist also auch zu berücksichtigen, denn dies wird einen Anreiz schaffen, wieder zu hospitalisieren, anstatt die Übergangspflege wirklich wahrzunehmen. Aus all diesen praktischen Überlegungen heraus bin ich der tiefen Überzeugung, dass der Minderheitsantrag der kostengünstigere ist. Er ist nicht nur für die Betroffenen der wirksamere und menschlichere, sondern er ist auch kostengünstiger, weil er keine falschen Anreize schafft.

Noch zum Prämienargument: Santésuisse oder auch Eugen David - Sie werden mir das verzeihen - bringen bei jeder Änderung, die wir machen, immer den Prämienschub als das Killerargument. Man kann es aber nicht beweisen, man kann es nur approximativ berechnen. Ich würde darum sehr dafür plädieren anzuschauen, wie in der Praxis die Anreize optimiert werden können, damit die Menschen im kostengünstigen Umfeld der Hauspflege und der Angehörigenpflege verbleiben und kein Anreiz entsteht, in den teuren Spitalbereich zu gehen. Das ist für mich die Hauptrichtung, die wir mit dem Minderheitsantrag fahren.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.