Frick Bruno · Ständerat · 2008-03-04
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04
Wortprotokoll
Ich möchte einen Kontrapunkt zu den bisherigen Interventionen setzen und muss zuerst mein Interesse offenlegen: Ich bin Genussraucher, der sehr gerne abends mit einer Zigarre den bisherigen Tag überdenkt und sich auf den nächsten freut. Wie für sehr viele Raucher gilt für mich die alte Grundregel: Wer raucht, nimmt Rücksicht. Auch in unserem Rat wurden Rauchverbotswünsche vorgetragen. Ich habe als damaliger Präsident die Raucher zusammengenommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir Rücksicht nehmen. Als Präsident, der die Hausgewalt ausübt, habe ich nur geregelt, dass in diesem Saal während der Sitzungen nicht geraucht wird und dies in den Vorzimmern weiterhin gestattet bleibt. Diese Regel hat sich bewährt. Rücksicht spielt in unserem Rat. Sie gilt meines Erachtens noch immer, weil noch kein Präsident sie seitdem widerrufen hat.
Rücksicht ist eine Lebensregel, aber sie taugt nicht als Schutz gegen die Rücksichtslosen. Darum braucht es den Schutz der Nichtraucher. Rauchimmissionen sind nicht gesundheitsförderlich. Sie können schaden und werden von sehr vielen als lästig empfunden. Darum brauchen wir Regeln zum Schutz der Nichtraucher, namentlich am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr und in Restaurants. Ich unterstütze dies. Deshalb habe ich in der Kommission die Zustimmung zu der Bestimmung angeregt, wonach kein Arbeitnehmer, keine Arbeitnehmerin verpflichtet werden darf, in einem Raucherlokal oder in einem Fumoir zu arbeiten. Wir kennen ähnliche Regeln aus dem Verkauf, wo niemand gezwungen werden darf, an einem Sonntag in einem Verkaufsgeschäft zu arbeiten. Die Regel hat sich bewährt. Weder die Gewerkschaften noch andere beklagen, dass Arbeitnehmer unter sanftem Druck gezwungen würden, am Sonntag zu arbeiten.
Der Schutz vor dem Passivrauchen ist richtig, aber damit hat es sich in einem freiheitlichen Staat. Leider wollen viele weiter gehen, auch in unserem Rat. Sie wollen - und das Votum von Frau Forster war ganz klar - den Bürgern möglichst viele Gelegenheiten entziehen, um überhaupt rauchen zu können; nicht um andere zu schützen, sondern um den Bürger zu jenem Verhalten zu zwingen, das man für ihn als richtig und korrekt anschaut. Ich meine, der Schutz vor dem Passivrauchen ist nötig, aber der Rest ist persönliche Freiheit in einem freiheitlichen Staat. Wer keine anderen gefährdet, der soll doch rauchen. Wer keine anderen gefährdet, darf auch Alkohol trinken. Wenn jemand in einem Fumoir unter seinesgleichen rauchen will oder wenn ein Mitarbeiter, der selber Raucher ist, bereit ist, die Gäste im Fumoir zu bedienen, und sagt, er rauche dort bei Gelegenheit auch gerne noch eine - soll dies ein freiheitlicher Staat denn verbieten?
Ich schütze die Nichtraucher. Aber ich mache nicht mit, wenn man im Gastgewerbe generell Raucherzimmer verbieten will. Ich mache nicht mit, wenn man nicht mehr die Möglichkeit schaffen will, ein Beizli an der Strassenecke - das nicht umgebaut werden kann - als Raucherlokal zu definieren und als solches anzuschreiben. Vor allem, wenn an der Ecke oder gegenüber genügend andere Beizli für die Nichtraucher zur Verfügung stehen.
Wir befinden uns - und das ist für mich die grosse Linie in der Schweiz - in einem Kulturwandel. Ein freiheitlicher Staat wird nicht durch Revolution abgeschafft, ein freiheitlicher Staat wird in Schritten, in kleinen Etappen abgebaut. Der Kulturwandel in der Schweiz geht dahin, dass wir nicht nur die anderen vor negativen Immissionen schützen, sondern die Bürgerinnen und Bürger auch zu tugendhaftem Verhalten zwingen wollen, weil wir erkannt haben, dass Rauchen schädlich ist. Tabak ist ein Genussmittel, ist aber auch ein Gift. Paracelsus sagte: "Dosis facit venenum" - die Dosis macht aus, ob etwas gut oder ein Gift ist. Als einer, der aus dem Ort herkommt, wo Paracelsus herkam, sage ich: Lasst den Rauchern den Genuss, wo sie keine anderen belästigen und wo keine anderen zu schützen sind.
Der Eifer droht in der Schweiz missionarisch zu werden. Ich habe mit ein bisschen Verwunderung Ihre Erklärung zum Jahresanfang gehört, Herr Bundespräsident, wonach es bereits ein Staatsziel der Schweiz sei, Ende Jahr einen Drittel weniger Raucher in der Schweiz zu haben. Ich zweifle, ob das der Aufbruch ist, den die Schweiz nötig hat. Nicht alle Raucher sind Genies, aber ich darf Sie daran erinnern, dass viele Genies Raucher waren und diesem Genuss gefrönt haben: Einstein rauchte, Sigmund Freud und Thomas Mann rauchten, Picasso sowieso und Churchill erst recht - und überdies tranken sie ein Vielfaches dessen, was das Bundesamt für Gesundheit für zulässig hält. (Teilweise Heiterkeit)
Es ist eine echte Sorge - nicht wahr, auch wenn sie locker vorgetragen wird -, dass wir je länger, je mehr zu einem Verbotsstaat werden, der die Bürger zum Masshalten zwingen und sie zur Tugend anhalten will. Das Rauchen ist eine Möglichkeit, ich sehe weitere Möglichkeiten - das Betätigungsfeld ist weit: Der Kampf gegen das Cholesterin kann zu Essensregeln führen; das Trinken wäre ein nächstes Feld.
Mein Votum ist nichts anderes als ein Aufruf zur Verhältnismässigkeit und ein Aufruf zur Vorsicht, damit wir in einem freien Staat freie Bürger nicht bevormundend zu einem Verhalten zwingen, sondern uns darauf beschränken, dort zu schützen, wo andere gegen ihren freien Willen gefährdet werden. Das muss unser Ziel bleiben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Gesetz durchzuberaten und der Mehrheit durchwegs zuzustimmen.
Die letzte Bestimmung im Gesetz, wo wir erklären, unser Gesetz sei nur eine Minimalnorm, die alle Kantone noch nach Belieben übertreffen können, bereitet mir ernsthaft Mühe. Nun, wenn das Realität würde, dann frage ich mich: Ist dieses Gesetz überhaupt notwendig? Wenn wir ein Minimalgesetz schaffen, das jeder Kanton nach Belieben ausweitet: Ist dieses Gesetz nötig, oder ist es nicht besser, auf dieses Gesetz zu verzichten und den Kantonen zu überlassen, ob sie in ihrem Bereich überhaupt ein Gesetz wollen und welches sie wollen? Ein unnötiges Gesetz ist ein Gesetz, das wir nicht erlassen dürfen. Ob ich am Schluss dem Gesetz noch zustimme oder ob ich es als überflüssig erachte und es ablehne, werde ich entscheiden, wenn wir über jene Regel beraten haben. Ich mahne Sie zur Vorsicht; ich bitte Sie um Beachtung der Freiheit und darum, sie nicht bei jeder Gelegenheit lustvoll einzuschränken.