Janiak Claude · Ständerat · 2008-03-05
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 seine Botschaft zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (Gafi) verabschiedet. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat aufgrund zweier Postulate unseres Kollegen Stähelin - 05.3175 und 05.3456 - zudem einen Bericht verfasst, der einen engen Zusammenhang mit dem vorliegenden Geschäft hat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat gemeinsam mit der Vorberatung der Vorlage von diesem Bericht Kenntnis genommen.
Noch ein Wort zur Revision der Insiderstrafnorm - Artikel 161 Ziffer 3 StGB -, welche aus der Gafi-Vorlage herausgelöst wurde: Der Ständerat hat diese Vorlage (06.102) am 18. Juni 2007 angenommen, der Nationalrat wird sich damit in dieser Session befassen. Nach der Schlussabstimmung zu dieser Bundesratsvorlage wird die Kommission die parlamentarische Initiative Wicki 06.459, welche Einschränkungen im Insiderstrafrecht aufheben will und dasselbe Ziel verfolgt, behandeln.
Nun zur Gafi-Vorlage: Ich darf vorwegnehmen, dass das Eintreten in der Kommission unbestritten war und wir Ihnen somit beantragen, auf das Geschäft einzutreten. Die Vorlage ist schon seit einiger Zeit unterwegs. Vor fünf Jahren beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, welche Massnahmen für die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Gafi vorschlagen sollte. Aufgrund der Vernehmlassung überarbeitete der Bundesrat die Vorlage; er wollte den Finanzplatz nicht zu stark einschränken. Die neue Vorlage trägt dieser Zielsetzung Rechnung. Der Finanzplatz Schweiz lebt von seinem guten Ruf. Ist dieser ramponiert, leidet der Finanzplatz Schaden - die jüngsten Ereignisse sprechen für sich. Zum guten Ruf gehören Massnahmen gegen Geldwäscherei und auch gegen Terrorismusfinanzierung. Die Gafi kümmert sich darum; ihr gehören 31 Staaten an; die Schweiz war von Anfang an dabei. Die ursprünglich vierzig Empfehlungen der Gafi sind um neun weitere erweitert worden. Bisher hat die Schweiz alle ihre Empfehlungen umgesetzt, wobei die Staaten durchaus Freiheiten haben, wie sie die Empfehlungen umsetzen.
Jetzt prüft die Gafi in sogenannten Länderexamen, ob ihre Empfehlungen eingehalten werden. Herr Bundesrat Merz hat in der Kommission ausgeführt, es gehe um Soft Law, welches gerade im Hinblick auf den guten Ruf unseres Finanzplatzes von hoher Verbindlichkeit sei. Wenn es um Geldwäscherei geht, könnte man noch weit mehr überwachen; auch hier hat Herr Bundesrat Merz Hinweise gemacht. Man könnte etwa alle Handelsgüter, die wie Edelsteine, Kunstwerke, Pferde oder Hochseejachten usw. mit Luxus zu tun haben, auch überwachen. Aber Geldwäscherei geschieht ja primär dort, wo Geldgeschäfte getätigt werden: bei Banken und Versicherungen.
Der Schweizer Finanzsektor soll gewissermassen zertifiziert sein. Wer mit Schweizer Banken Geschäfte macht, soll davon ausgehen können, dass die Fragen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geregelt sind. Die Vorlage soll für die Wirtschaft verträglich sein. Die Schweiz ist heute schon weitgehend Gafi-kompatibel. Es gibt im Strafgesetzbuch schon Bestimmungen zu den kriminellen Organisationen, zur Terrorismusfinanzierung, zur Geldwäscherei, zum Ausnützen von vertraulichen Tatsachen, zur Kursmanipulation, zur Warenfälschung usw. Das neue Ausländergesetz enthält Bestimmungen zu rechtswidrigen Ein- und Ausreisen im Zusammenhang mit Menschenschmuggel.
Gewisse Anpassungen muss die Schweiz aber noch vornehmen. In der Botschaft werden insbesondere folgende Änderungen vorgeschlagen:
1. Die Gesetzgebung zur Geldwäscherei soll auf die Terrorismusfinanzierung ausgedehnt werden.
2. Die Liste der Vortaten zur Geldwäscherei soll um einige wenige Vortaten erweitert werden: bandenmässigen Schmuggel, Warenfälschung, Produktpiraterie und Insiderhandel samt Kursmanipulation.
3. Als Folge des Gafi-Länderexamens 2005 soll ein Auskunftssystem für grenzüberschreitende Bargeldtransporte eingeführt werden. Wer in die USA einreist, muss in der Regel sagen, wie viel Geld er bei sich hat. Eine solche Deklarationspflicht gilt zunehmend auch in der EU. Es wird ein sehr liberales Auskunftssystem vorgeschlagen.
4. Neu sollen die Finanzintermediäre begründete Geldwäschereiverdachte der Meldestelle melden, bevor sie ein Geschäft formell begründen. Bisher galt das nur für die Banken. Diesbezüglich hat Kollege Schweiger in der Kommission Anträge gestellt. Er nimmt einen davon jetzt wieder auf.
5. Informationsverbote sollen gelockert werden. Finanzintermediäre, die in eine Geschäftsbeziehung involviert sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen neu gegenseitig über eine Meldung informieren. Finanzintermediäre sollen besser geschützt werden, wenn sie einen Geldwäschereiverdacht melden.
6. Mit Ausnahme der Sorgfaltspflichten, die in der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bleiben sollen, soll in Zukunft der Bundesrat das Geldwäschereigesetz umsetzen. Die EBK, [PAGE 43] die Meldestelle für Geldwäscherei, soll nicht gesetzgeberisch tätig sein.
7. Geringfügige formelle Anpassungen erfordert zudem die teilweise Inkraftsetzung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag) auf den 1. Februar 2008, damit der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gewählt werden kann und das Organisationsreglement und die Organisationsstruktur der Finma beschlossen werden können. Ganz in Kraft treten wird das Finmag am 1. Januar 2009. Dann wird die Finma ihre Tätigkeit aufnehmen.
Gewisse Empfehlungen der Gafi können auch ohne Gesetzesanpassungen umgesetzt werden. Die Aufsichtsbehörden haben die revidierten Geldwäschereiverordnungen des Bundesamtes für Privatversicherungen und der Eidgenössischen Spielbankenkommission schon in Kraft gesetzt. Die geänderte Geldwäschereiverordnung der EBK soll Mitte 2008 in Kraft treten, zur gleichen Zeit wie die geänderte Geldwäschereiverordnung der Kontrollstelle und die neue Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB) der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Wir haben ein Interesse an einem guten Ruf des Finanzplatzes Schweiz. Diese Gesetzgebung stärkt seinen Ruf. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.