Stähelin Philipp · Ständerat · 2008-03-05
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-05
Wortprotokoll
Vorweg bitte ich um Verständnis dafür, dass unsere Anträge erst heute ausgeteilt werden konnten. Wir haben dieses Geschäft erst letzte Woche in der Kommission behandelt.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sämtliche Behördendienstleistungen bis 2009 umfassend auf elektronischem Weg in Anspruch nehmen können. Sie stellt sodann für drei zentrale Bereiche detaillierte Forderungen. Begründet wird sie im Wesentlichen damit, dass die Schweiz im elektronischen Behördenverkehr immer mehr ins Abseits gerate.
Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion, der Nationalrat hat sie diskussionslos angenommen. Auch Ihre Finanzkommission unterstützt sie grundsätzlich. Das Paket geht in die richtige Richtung. Wie wir uns auch vom Delegierten des Informatikstrategieorgans des Bundes haben bestätigen lassen, zeigen praktisch sämtliche internationalen Vergleiche, dass der elektronische Behördenverkehr, das sogenannte E-Government, in der Schweiz Aufholbedarf hat. Das Ziel, dass die Verwaltungsdienstleistungen in der Schweiz online verfügbar und abwickelbar sind, wird also ringsum und auch von uns geteilt. Schon der Bundesrat hat aber trotz der Empfehlung auf Annahme der Motion darauf hingewiesen, dass der Bund nicht über alle Zuständigkeiten verfügt, um sämtliche Motionsziele zu erfüllen. Tatsächlich wird ja der grösste Teil der Verwaltungsdienstleistungen von Gemeinden und Kantonen erbracht. Die Realisierung des Ziels dauert nur schon deshalb klarerweise länger als bis 2009, dem Zieldatum der Motion.
Immerhin haben sich aber Bund und Kantone bereits in einem durch alle Kantone ratifizierten Abkommen auf eine E-Government-Strategie der Schweiz und deren Umsetzung geeinigt. Der Startschuss für ein Programm ist gegeben, welches rund vierzig Vorhaben enthält. Noch in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion waren es übrigens zehn weniger. Aber hier ist die Finanzierung der einzelnen Ziele teilweise noch offen. Auch hierbei ist auf Kantone und Gemeinden Rücksicht zu nehmen.
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Zwar hat der Bund mit den Kantonen, wie gesagt, bereits eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Auch die Gemeinden sind im tripartiten Steuerungsgremium vertreten, das den obersten Koordinationskreis bildet. Im zweiten Kreis mit der altbewährten Schweizerischen Informatikkonferenz sind meistens auch einige Städte vertreten. Als dritter Koordinationskreis folgen der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband. Dies sind aber föderative Organisationen und noch nicht die einzelnen, direkt zuständigen Gemeinwesen. Bei allem zugestandenen guten Willen sind daher die Ziele nicht bis Ende 2009 und nicht in der von der Motion geforderten Absolutheit zu erreichen. Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass rund 2700 Gemeinden die Möglichkeit haben müssen, entsprechende Infrastrukturen einzuführen, und dass die Koordination all dieser Mitwirkenden einer erheblichen Anstrengung bedarf. Nochmals: Nicht in allen Bereichen verfügt der Bund über umfassende und griffige Zuständigkeiten, was im Übrigen ja auch nicht geändert werden soll.
Wir sind zwar in der Kommission durchaus der Auffassung, dass Motionen eine gewisse Unschärfe haben dürfen. Trotzdem tragen wir auch die Verantwortung dafür, dass Motionen nur dann angenommen werden, wenn sie rechtlich möglich und in sich schlüssig sind. Politisch gesehen sollen auch keine Frustrationen verursacht werden durch Zielsetzungen, deren Nichterreichbarkeit bereits offenkundig ist. Dies ist bei der vorliegenden Motion aus heutiger Sicht der Fall. Aus diesem Grund haben wir uns mit der Stossrichtung der Motion einverstanden erklärt, gleichzeitig aber die Absolutheit der Formulierungen etwas abgeschwächt. Wir legen Ihnen entsprechend eine teilweise geänderte Fassung des Motionstextes vor, deren Forderungen insbesondere auch beim gesetzten zeitlichen Rahmen erfüllbar erscheinen. Die textlichen Änderungen sprechen für sich selbst und brauchen wohl keine weiteren Erläuterungen im Detail.
Wir bitten Sie, die geänderte Motion anzunehmen.