Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-03-06
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-06
Wortprotokoll
Ich schätze Frau Sommaruga als faire Kollegin, im Wissen darum, dass wir des Öfteren unterschiedlicher Meinung sind. Beim heutigen Votum ist diese Wertschätzung etwas ins Wanken geraten; aber das wird sicher wieder zurückkehren.
1. Frau Kollegin Sommaruga scheint so zu tun, als ob ich mit meiner Motion irgendwelche Kritik am EU-Urteil gegen die Firma Schindler angebracht hätte. Ich habe diese Entscheidung der EU mit keinem Wort kritisiert. Was ich kritisiere, ist das System, das dem zugrunde liegt. Es ist meine Aufgabe als Politiker, es zu sagen, wenn ich gewisse Belange in Gesetzen als überlegenswert, als ändernswert beurteile. Das in die Nähe eines konkreten Falles zu rücken scheint mir nicht richtig zu sein.
2. Frau Kollegin Sommaruga hat gesagt - sinngemäss zumindest -, ich wolle, dass alternativ entweder das Unternehmen oder der unmittelbar handelnde Täter bestraft werde. Dies ist so nicht richtig. Ich bin froh, dass ich diesmal nicht frei gesprochen habe und Ihnen darum folgenden Satz aus meinem Votum zitieren kann: "Das heisst nicht, dass dann, wenn die unmittelbar gehandelt Habenden sanktioniert werden können, die Unternehmen selbst unbeschadet zu belassen sind." Die kumulative Bestrafung sowohl des Unternehmens wie der handelnden Täter ist Basis meiner Motion. Wenn ich der Auffassung bin, dass die handelnden Täter eben auch bestraft werden müssen, dann meine ich etwas, was eigentlich zu den Selbstverständlichkeiten unserer Rechtsordnung gehört. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären: Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen - beispielsweise bei Transportunternehmen - ist selbstverständlich primär Sache der Geschäftsleitung. Wenn aber im konkreten Fall etwas passiert, ist es doch selbstverständlich und für uns alle logisch, dass der Mitarbeiter, der im konkreten Fall pflichtwidrig gehandelt hat, eben auch bestraft werden kann. Warum das in solchen Fällen so ist, im Kartellverfahren aber nicht, erschliesst sich meiner Logik nicht.
3. Es wurde gesagt, das Ziel meiner Motion bestehe darin, Mittel und Wege zu schaffen, dass Unternehmen frei herauskommen. Ich lese Ihnen nochmals den Motionstext vor: "Der Bundesrat wird beauftragt, im Kartellgesetz durch eine ausdrückliche Regelung sicherzustellen, dass Unternehmen, welche ein hohen Anforderungen genügendes Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regelungen betreiben, mit einer reduzierten", also mit einer gemilderten, "beziehungsweise" - und das ist wichtig - "beim Vorliegen von (im Gesetz hiefür vorzusehenden) Voraussetzungen mit keiner Verwaltungssanktion belegt werden können." Aus diesem Text ergibt sich ganz klar, dass im Regelfall sowohl der Täter wie das Unternehmen zu bestrafen sind. Eine Milderung der Strafe des Unternehmens kann dann erfolgen, wenn über dem Durchschnitt liegende, intensive Compliance-Bestrebungen vorhanden sind. Nur dann, wenn ganz ausgewiesene Situationen bestehen, bei denen man sagen muss, dass ein Unternehmen schlicht nicht mehr tun kann, ist die Möglichkeit der Strafbefreiung gegeben.
Ich bin mir bewusst, dass dies keine einfach zu lösende Aufgabe ist; darum ist in der Motion selbst der Vorbehalt erwähnt. Wenn Sie diese Motion annehmen, muss im Gesetz benannt werden, welche extrem strengen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Auf den einfachsten Nenner gebracht, geht es bei der Motion primär und vorab darum, Täter, die kartellrechtliche Absprachen an Ort und Stelle treffen, ebenfalls bestrafen zu können. Das machen heute andere Länder auch. Andere Länder haben die Erfahrung gemacht, dass dies für die Einhaltung der kartellrechtlichen Regelungen extrem viel bringt - dies plus die Bestrafung der Unternehmungen. Höchste Richter sind der Auffassung, dass man dies auch so sehen sollte. Wenn nun gesagt wird, es gäbe Beweisprobleme: Sind denn Staaten wie die USA, Grossbritannien, Irland und die Niederlande nichts, in Rechtsfragen völlig unerfahren? Diese Staaten haben diese Sanktionsmöglichkeit vorgesehen. Warum soll die Schweiz nicht etwas prozessual bewältigen können, was andere Länder auch tun können? Schaffen Sie doch mit der Annahme dieser Motion die Voraussetzungen, dass diese Fragen angegangen werden können. Sie bewegen sich in guter Gesellschaft.