Reimann Maximilian · Ständerat · 2008-03-10
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-10
Wortprotokoll
Kollege Büttiker greift hier ein brisantes staatspolitisches Thema auf, das - so meine ich - nicht einfach weggewischt werden sollte. Ich selber befasse mich im Rahmen des Europarates mit derselben Materie. Wenn man nämlich als Wahlbeobachter gelegentlich in einem anderen Land im Einsatz steht, dann gehören die Meinungsumfragen, vor allem wenn sie in gewissen Ländern noch staatlich gelenkt sind, zu den wichtigsten Elementen, die den späteren Wahlausgang beeinflussen können oder gar sollen.
Nun, staatlich beeinflusst sind die Meinungsumfragen bei uns glücklicherweise nicht, und ich denke auch nicht, dass es je dazu kommen wird, dass eine Regierungspartei oder -koalition versucht, mit dem Mittel der Meinungsforschung den Wahlausgang zu beeinflussen. Deshalb orte auch ich - im Einklang mit dem Bundesrat - vorläufig keinen spezifischen gesetzlichen Handlungsbedarf. Aber ich teile die Meinung von Kollege Büttiker voll und ganz, dass zehn Tage vor einem Wahl- oder Abstimmungssonntag keine Meinungsumfragen mehr publiziert werden sollen. Herr Büttiker hat es richtig gesagt: Bis zehn Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin hat nämlich wegen der brieflichen Stimmabgabe bereits rund ein Drittel der Stimmenden von ihrem Stimm- oder Wahlrecht Gebrauch gemacht.
Ich verweise in diesem Zusammenhang nicht nur auf Armin Walpen, sondern auch auf eine fundierte Studie aus dem Jahre 2003. Sie trägt den Titel "Die Erforschung der Wirkung politischer Meinungsumfragen: Lehren vom 'Sonderfall Schweiz'" und stammt von Sibylle Hardmeier und Hubert Roth, veröffentlicht in der "Politischen Vierteljahresschrift", Heft Nr. 2, 44. Jahrgang. Demnach kann "die Veröffentlichung von Umfragedaten kurz vor Abstimmungen oder Wahlen die Stimmbeteiligung oder das Stimmverhalten beeinflussen".
Somit haben wir zwei Kategorien von Stimmenden oder Wählenden: solche, die sich in Kenntnis der letzten Umfrage eine Meinung bilden oder diese eventuell auch ändern, sowie solche, die den Stimm- und Wahlzettel bereits ausgefüllt und abgeschickt haben und nicht mehr beeinflussbar sind. Das ist wirklich unschön.
Ich bitte Sie deshalb ebenfalls, Frau Bundeskanzlerin, bei Swiss Interview - ich entnehme diesen Namen der bundesrätlichen Antwort - gelegentlich vorstellig zu werden und diese Träger des besagten Gentlemen's Agreement zu bitten, in Sachen Karenzfrist nochmals grundsätzlich über die Bücher zu gehen. Es wird sich dann zeigen, ob allenfalls doch noch gesetzlicher Handlungsbedarf für uns entstehen könnte.