Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-03-11
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Ich erlaube mir zum Eintreten eine Bemerkung als Präsident der Redaktionskommission; ich kann dann in den Detailberatungen auf die entsprechenden Bemerkungen verzichten.
Verschiedentlich spricht man im Gesetz von "Daten" und "Personendaten". Wir haben uns da in der Redaktionskommission gefragt, ob diese beiden Begriffe deckungsgleich sind. Das Datenschutzgesetz bezieht sich eigentlich nur auf Personendaten. Wenn innerhalb des Datenschutzgesetzes also von Daten gesprochen wird, können nur Personendaten gemeint sein. Jetzt sind wir aber in einem anderen Gesetz, und im vorliegenden Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes werden auch andere Daten bearbeitet. Zum Teil geht zwar aus einer Bestimmung hervor, dass bei Daten nur Personendaten gemeint sein können. Wir erachten es aber trotzdem als richtig, wenn in der Vorlage nur dann von Personendaten gesprochen wird, wenn man effektiv auch Personendaten meint. Denn der Begriff "Daten" umfasst in dieser Vorlage nebst Personendaten auch Sachdaten, Geschäftsdaten, Metadaten usw.
In den Artikeln 6 Absatz 1, 11 Absatz 1 und 14 Absatz 3 muss deshalb der Begriff "Personendaten" durch den Begriff "Daten" ersetzt werden. Das ist auch die Meinung der Verwaltung. Wir in der Redaktionskommission haben etwas Respekt davor, diese Änderungen einfach als redaktionell und formell abzuhaken; sie haben durchaus einen bestimmten materiellen Gehalt.
Ich habe nun diese Änderungen als Antrag aufgenommen, und ich bitte Sie, diesem zuzustimmen. Dann ersuche ich auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen, diese Änderungen nochmals kurz zu überprüfen. Ich bin natürlich auch für Eintreten.