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Janiak Claude · Ständerat · 2008-03-11

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Zu den Buchstaben d und gbis von Absatz 1: Es geht hier um technische Anpassungen, welche von der Verwaltung und offenbar auch von der Redaktionskommission vorgeschlagen werden. Es geht um die Koordination mit dem inzwischen in Kraft getretenen Ausländerrecht. Ich muss das hier nicht im Einzelnen begründen; es sind Anpassungen an Gesetze, die nach der Verabschiedung der Botschaft beschlossen worden sind. Das habe ich in meinem Eintretensvotum bereits gesagt.

Zu Absatz 1 Buchstabe j: Die Kommission hat hier einstimmig ein Anliegen der KKJPD übernommen und Absatz 1 in dem Sinne ergänzt, dass das Personen- und Sachfahndungssystem auch dazu dienen soll, Personen zu überprüfen, die im Straf- oder Massnahmenvollzug sind und eine Straftat im Sinne von Artikel 64 Absatz 1 StGB begangen haben. Dort geht es durchwegs um sehr schwerwiegende Delikte, die ich kurz aufzähle. Der Titel von Artikel 64 lautet "Verwahrung. Voraussetzungen und Vollzug". Absatz 1 lautet: "Das Gericht ordnet die Verwahrung an, wenn der Täter einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine schwere Körperverletzung, eine Vergewaltigung, einen Raub, eine Geiselnahme, eine Brandstiftung, eine Gefährdung des Lebens oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat begangen hat, durch die er die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer andern Person schwer beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen wollte."

Anlass ist der Fall des in der Strafanstalt Pöschwies Verwahrten, der im Frühjahr 2006 während eines unbegleiteten Hafturlaubs zweimal von der Kantonspolizei St. Gallen kontrolliert und im Zusammenhang mit möglichen strafbaren Handlungen bei Kontakten zu Prostituierten befragt wurde. Bei beiden Kontrollen war für die Polizei nicht erkennbar, dass es sich beim Befragten um einen Straftäter im unbegleiteten Urlaub handelte. So, wie das Anliegen der KKJPD formuliert ist, könnte die Polizei künftig vor Ort über das Ripol überprüfen, ob sich ein von ihr angehaltener oder befragter Störer oder Verdächtiger wegen schwerster Delikte im Strafvollzug befindet.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diesen Zusatz aufzunehmen.