Bischofberger Ivo · Ständerat · 2008-03-11
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Genau heute vor einer Woche - Frau Kollegin Forster hat bereits darauf hingewiesen - bejahte unser Rat mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative "Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen" als Gesetzgeber implizit die Toxizität des Rauchens. Dabei argumentierten wir unter anderem damit, dass es bei dieser Problematik keinen Platz für Ausnahmen geben dürfe, weil dadurch eine äusserst gefährliche Signalwirkung gegeben würde, und dass es dabei vor allem auch um den Schutz des höchsten Gutes unserer Gesellschaft gehe, nämlich um unsere Jugend und damit um unsere Zukunft.
Hand aufs Herz: Entsprechend sind nun auch bei der Beurteilung der vorliegenden Volksinitiative Verantwortungsbewusstsein und konsequentes Handeln gefordert. Es gilt doch allgemein als Tatsache, dass Cannabiskonsum vorab im Jugendalter gesundheitliche Risiken in sich birgt. Angesichts der hohen Zahl kiffender Jugendlicher muss dem Problem dringend vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt werden, und Lösungen sind schnellstmöglich zu forcieren. Die Strafdrohungen bzw. die inkonsequente Rechtsanwendung beeindruckt die Betroffenen schlichtweg wenig; Cannabis wird heute in breiten Kreisen als Genussmittel akzeptiert und sein Konsum gleichsam verharmlosend dem Konsum von Alkohol und Zigaretten gleichgesetzt. Genau hier gilt es anzusetzen, denn der Titel der Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" verspricht, was sie in Tat und Wahrheit nicht halten kann. Sie lässt nämlich völlig offen, wie verbindliche Regeln zu einem griffigen Jugendschutz konkret auszusehen hätten. Dies ist mit Blick auf das Signal, welches an die Jugendlichen ausgesandt wird, äusserst gefährlich. Gemäss Initiativtext sollen wir den Gewohnheiten einer Minderheit entsprechend legiferieren, welche von einer konsequenten Ablehnung der Straffreiheit von Konsum, Anbau von und auch Handel mit Hanfpflanzen und ihren psychoaktiven Substanzen nichts wissen will.
In unseren ländlichen Gefilden gilt eine Volksweisheit: "So, wie man Körner ausstreut, so laufen die Hühner hinterher." Nutzen wir doch die Chance, die Körner im metaphorischen Sinne so zu streuen, dass der Weg für eine konstruktive und effiziente Lösung eingeschlagen werden kann, nämlich: keine Separatbehandlung von Cannabis auf Verfassungsstufe, sondern eine Lösung der einschlägig artikulierten Probleme im Rahmen einer Teilrevision des [PAGE 115] Betäubungsmittelgesetzes. Damit besteht die berechtigte Hoffnung, gesamtschweizerisch endlich Rechtsgleichheit in der Handhabung des Betäubungsmittelgesetzes zu erreichen und dahingehend für alle konsequente Transparenz zu schaffen, auch und vor allem im Bereich der Strafverfolgung. Keiner von uns, der sich seiner Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere der Jugend bewusst ist, kann und darf das Risiko eingehen, momentan im Sinne der Initiative etwas für legal zu erklären, was vermutlich ein Gift ist. Die Jugend zu schützen bedeutet nämlich nicht, sie ungestraft konsumieren zu lassen, was ihr schaden kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.