Maissen Theo · Ständerat · 2008-03-11
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Meine Motivation, die Initiative im Komitee zu unterstützen, lag in der Erwartung, dass mit der Initiative ein gewisser Druck entstehen würde und dass man in den Räten einen Gegenvorschlag erarbeiten würde, und zwar einen Gegenvorschlag im Sinne der Revision des Betäubungsmittelgesetzes gemäss Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001, die dann leider im Nationalrat, wie gehört, gescheitert ist.
Wegen der Fristen, die für Volksinitiativen gelten, ist es für uns nicht mehr möglich, einen Gegenvorschlag zu machen. Ich möchte, wie es der Präsident gewünscht hat, nicht weiter darauf eingehen. Die Daten wurden bereits genannt. Aber ich meine, dass wir schon eine unmögliche, ja untragbare Situation haben. Mit dieser Art der Ausnützung der Fristen durch den Bundesrat und den Nationalrat wird unserem Rat das Recht genommen, das zu tun, was er zu tun berechtigt wäre. Und daher rege ich an, dass sich das Büro, wenn es diese Frage behandelt, wirklich überlegt, ob man dem Erstrat allenfalls eine Frist geben müsste, innerhalb derer er eine Volksinitiative zu behandeln hat. Damit hätte der Zweitrat nachher die Möglichkeit, in genügender Art auf die Sache einzugehen.
Unbefriedigend ist die Situation bei dieser Volksinitiative, weil ganz offensichtlich Handlungsbedarf gegeben ist. Das hat auch der Bundesrat gesagt. Es ist interessant, dass der Bundesrat in seiner Botschaft an sich in der Initiative durchaus eine Möglichkeit sähe. Auf Seite 248 der Botschaft steht: "Aufgrund des Initiativtextes wäre sowohl eine vollständige Entkriminalisierung des Handels und Anbaus von Betäubungsmittelhanf und seiner Produkte denkbar als auch der Vorschlag des Bundesrates in seiner Botschaft von 2001, wonach Anbau und Handel im Betäubungsmittelgesetz verboten bleiben, die Strafverfolgung jedoch eingeschränkt würde." Im Grunde genommen hätte also der Bundesrat nach der Analyse der Situation empfehlen müssen, der Initiative zuzustimmen.
Warum ist nun Handlungsbedarf gegeben? Es wurde bereits erwähnt - ich möchte darauf nicht weiter eingehen -: Es gibt rund eine halbe Million Menschen in diesem Land, die Cannabisprodukte konsumieren, ohne dass dabei das geltende Recht, d. h. die Bestrafung, durchgesetzt wird - also eine typische Vogel-Strauss-Politik: Man sieht einfach weg. Ich habe vor einiger Zeit bei uns bei der Polizei nachgefragt, wie sie das handhaben, vor allem während der Saison in den Tourismusregionen, wo ja sehr viele Leute sind, die aus Gebieten kommen, die zum Teil noch mehr dem Cannabiskonsum zugeneigt sind, als dies in ländlichen Räumen der Fall ist. Da wurde ganz klar gesagt: Die Polizei hat keine andere Möglichkeit, als wegzuschauen; sie habe schon genug damit zu tun, den Kokainkonsum zu bekämpfen. Wenn Sie die Analysen der Abwasserreinigungsanlagen der Tourismusorte während der Saison kennen, dann wissen Sie, dass dort jeweils sehr hohe Restwerte, die vom Kokainkonsum herrühren, festzustellen sind. Rechtsstaatlich ist also die Situation für mich völlig unhaltbar.
Mit dem Konzept der Volksinitiative wie auch mit den seinerzeitigen Vorstellungen des Bundesrates wäre es möglich, über die Kontrolle des Anbaus, der Herstellung, der Ein- und Ausfuhr sowie des Handels das Ganze in den Griff zu bekommen und damit - und das ist mein Anliegen! - den Schwarzmarkt auszutrocknen. Wenn Herstellung und Markt vom Staat kontrolliert würden, dann hätte man den Schwarzmarkt weg. Wir haben heute beim Alkohol auch keinen Schwarzmarkt, wie man ihn seinerzeit, in den Zwanzigerjahren während der Prohibition, in den USA hatte. Es wäre also eine Kontrolle möglich. Man würde den Schwarzmarkt austrocknen, und damit wäre eine bessere Prävention möglich.
Eines ist bezüglich des Schwarzmarktes noch wichtig für jene, die sich so für den Jugendschutz einsetzen: Seien Sie sich bewusst, dass es ist nicht nur so ist, wie Kollegin Fetz gesagt hat, dass dort Produkte mit höheren THC-Werten verkauft werden; sondern das Problem ist, dass der Schwarzmarkt unbeaufsichtigt ist und dass deshalb, unter dem Deckel der Öffentlichkeit, Cannabiskonsumenten mit harten Drogen in Kontakt kommen können. Viele, welche heute mit den harten Drogen Probleme haben, sind über den Cannabiskonsum im Bereich des Schwarzmarktes damit in Kontakt gekommen. Wenn wir den Schwarzmarkt von Cannabisprodukten austrocknen, dann haben wir auch dieses Problem im Sinne eines guten Jugendschutzes zielführender im Griff.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Es ist notwendig, dass wir diesen Bereich entkriminalisieren; ich rede bewusst nicht von Liberalisierung. Ich bedaure, dass ein Gegenvorschlag nicht möglich war. Auch für mich ist der Text, wie ich erkenne, wenn ich ihn ansehe - das wurde auch von Frau Forster gesagt -, an sich nicht verfassungswürdig. Aber ich [PAGE 118] muss Ihnen sagen: Weil bis jetzt nichts geschehen ist, bleibt mir - da ich das Problem lösen möchte - keine andere Möglichkeit, als diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.