Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-11
Wortprotokoll
Ich schulde Herrn Ständerat Briner noch eine Antwort, und zwar auf die Frage, was mit den sich illegal in unserem Land Aufhaltenden geschehen soll. Er sagt, es sei nicht nachvollziehbar - und die Aussage wird gestützt von der Regierung des Kantons Schaffhausen -, warum hier noch eine Beschwerde möglich sei und nicht eine formlose Wegweisung erfolge. Die im Ausländergesetz vorgesehene formlose Wegweisung gilt auch mit Dublin. Dies bedeutet, dass eine Wegweisung in den Heimatstaat durch die kantonalen Behörden formlos erfolgen kann. Der betroffenen Person ist dann aber das rechtliche Gehör zu gewähren, und es muss erklärt werden, dass eine Verfügung unverzüglich verlangt werden kann - das ist gemäss unserem Ausländergesetz vorgesehen. Es hat also nicht direkt mit dem Schengener Grenzkodex zu tun. Wird dann eine Verfügung verlangt, so muss diese durch die kantonale Behörde erlassen werden. Also ist dies nicht direkt Folge der Schengener-Grenzkodex-Frage, sondern es ist auf unser Ausländergesetz zurückzuführen, das wir bereits in Kraft gesetzt haben.