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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-11

Wortprotokoll

Der Präsident der Kommission für Rechtsfragen hat an sich schon alles gesagt, was es hier beim Eintreten zu sagen gibt. Ich möchte vielleicht einfach noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina bislang auf den Informationsaustausch über Interpol beschränkt hat und dass sie mit dem vorliegenden Abkommen nun intensiviert und erheblich erweitert werden soll. Das Abkommen mit Bosnien-Herzegowina deckt sich inhaltlich mit den von der Bundesversammlung bereits genehmigten Abkommen mit verschiedenen anderen Ländern: Tschechien, Lettland, Albanien, Rumänien, Mazedonien, Ungarn und Slowenien. Es greift nicht - das ist vielleicht noch zu betonen - in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz- und Polizeibehörden ein. Die Zuständigkeitsverteilung, die wir heute zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen haben, wird durch dieses Abkommen nicht tangiert. Und schliesslich: Das Abkommen kann mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden.

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